Geschichtlicher Beitrag von Dr. Dieter Petri anlässlich des Ortsjubiläums, das in diesem Jahr gefeiert werden kann. Teil 4: Die Verteilung des Allmendwaldes auf die Bürger.
Das 950-jährige Ortsjubiläum von Unterentersbach, das in diesem Jahr gefeiert werden kann, gibt Anlass, die Geschichte des Ortes in den Blick zu nehmen und auf die eine oder andere Besonderheit aufmerksam zu machen.
Teil 4: Die Verteilung des Allmendwaldes auf die Bürger
Was macht mehr Sinn, den Wald im Gemeindebesitz zu belassen und dem Bürger zeitweilig eine Fläche zur Nutzung zu überlassen oder den Wald zu parzellieren und auf die einzelnen Bürger zu verteilen? Diese Frage haben sich die Unterentersbacher Bürger zu Beginn des 19. Jahrhunderts gestellt. Damit konfrontiert hat sie Xaver Schmider, ein Mitglied des Unterentersbacher Gemeinderats. Ihm schwante, dass die Kriege Napoleons zu Veränderungen der politischen Landkarte führen würden.
Damals war Unterentersbach noch eine von Zell abhängige sog. „Stabgemeinde“. Das könnte sich bald ändern. Welche Obrigkeit werde dann bestimmen, wo’s lang geht? Und was wird sie mit der „Sparbüchse Wald“ beginnen, diese plündern? Werden die Bürger dann weiterhin ihren Holzbedarf im Gemeindewald decken dürfen? So oder ähnlich mag der Visionär Schmider gedacht haben. Als Konsequenz aus der Verlegenheit schlug er vor, den Wald der Gemeinde, die Allmende, rechtzeitig auf die Bürger zu verteilen.
Der Zeller Rat war von dieser Idee nicht begeistert. Er wollte dem politischen Experiment zwar nicht grundsätzlich im Wege stehen, weil er auch spürte, dass es mit der Reichsstadt-Herrlichkeit bald zu Ende sein könnte. Sollte es aber bei der Zeller Vormundschaft bleiben, müsse die Aufteilung des Waldes wieder rückgängig gemacht werden, drohte er.
Der Idee Schmiders folgend erarbeiteten die Unterentersbacher einen Vorschlag, wie der Gemeindewald im Gewann Helmen in möglichst gleichwertigen Teilen auf die Anzahl der Bürger verteilt werden sollte. Welcher Anteil danach welchem Bürger zufalle, bestimme das Los. Der Stadtrat nahm diese Verteilung am 26.1.1801 zur Kenntnis, wiederholte jedoch, dass, wenn er nach einem „Friedensschluss“ die politische Vormundschaft über die Gemeinde behalten sollte, die Aufteilung nichtig wäre. Deshalb solle es bis dahin bei der alten Regelung bleiben.
1803 verlor Zell a. H. seinen Status als Reichsstadt. Die ehemaligen von Zell abhängigen „Stabgemeinden“ wurden selbständige Gemeinden; so auch Entersbach als Einheit von Unter- und Oberentersbach. Die vorbereitete Aufteilung von ehemaligem Allmendwald in Privatwald wurde rechtskräftig.
Quelle
Stadt-Archiv Zell a. H. – Abteilung Unterentersbach, IV. 4. 7
Weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.