Bei der Ortschaftsratssitzung am Mittwochabend im Dorfgemeinschaftshaus berichtete ein Vertreter vom beauftragten Ingenieurbüro Wald + Corbe über die Detailplanung des Fuß- und Radweges von »In der Gaß« zum Erlenbach.
Gerhard Schulz-Ehlbeck von Wald + Corbe stellte das Projekt vor. Er berichtete detailliert anhand von Planungsentwürfen auf großer Leinwand über den aktuellen Planungsstand, die Kosten und den Baubeginn. Die neue Radwegverbindung werde in das RadNetz-Baden-Württemberg aufgenommen, was sich günstig auf die Fördermöglichkeiten auswirke, informierte Schulz-Ehlbeck.
So wird der Radweg realisiert
Die Baustrecke ist 440 Meter lang und beginnt am Bahndamm, anschließend an den bereits bestehenden Radweg. Die Fahrbahnfläche bleibt erhalten. Die Wegbreite des Radweges beträgt 2,50 Meter und das Bankett ist einen halben Meter breit. Die Entwässerung erfolgt breitflächig nach außen oder zur Fahrbahnseite, je nach Gefälle des Radweges. Die Leuchtmasten sollen in der Mitte des Banketts gestellt werden. Entlang des Wegs müssen Zufahrten zu Grundstücken von Privatbesitzern gewährleistet sein. Damit der Radweg entstehen kann, mussten Grundstücke gekauft werden.
Eine besondere Situation ergibt sich im Bereich der Brücke. Mit der Polizei und der Verkehrsbehörde ist abgestimmt, dass der Radfahrer auf das Ende des Radwegs hingewiesen wird. Dies soll durch Schilder und Fahrbahnmarkierung geschehen. Die Ortstafel bleibt am jetzigen Standort, unter der Brücke wird ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt. Auf den Wirtschaftswegen, die beidseitig die Kreisstraße 5354 kreuzen, wird mit Beschilderung und einem großen »Stopp« als Fahrbahnmarkierung auf die vorfahrtsberechtigte Kreisstraße hingewiesen. Die Beleuchtung wird bis zum Bestand weitergeführt. Der Gehweg endet 20 Meter nach der Brücke.
Das kostet der Radweg
Die Baukosten betragen insgesamt 298.000 Euro. Davon entfallen 237.000 Euro auf den Straßenbau und 32.000 Euro auf die Breitbandversorgung und Leerrohre. Zusammengerechnet ergeben sich Investitionskosten von 269.000 Euro, die zuwendungsfähig sind. Die Beleuchtung kostet zusätzlich 29.000 Euro. Diese Einzelposten ergeben die Endsumme von 298.000 Euro. Die Förderung von zwei verschiedenen Fördermaßnahmen beträgt 90 Prozent der Gesamtsumme: 242.000 Euro. Die verbleibenden Baukosten von 56.000 Euro trägt die Stadt Zell.
»Die Förderung ist sehr hoch, darüber bin ich sehr froh«, erklärte Ortsvorsteher Christian Dumin. »Die Planungen zeigen zudem gute Lösungen, worüber wir ebenfalls froh sein dürfen.«
Wann es losgehen kann
Schulze-Ehlbeck stellte die erforderlichen Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren im Detail vor. Der Antrag für das Förderprogramm muss gestellt werden und der Abschluss des Naturschutzgutachtens liegt noch nicht vor. »Der Baubeginn kann frühestens im Herbst 2021 erfolgen«, wagte er eine vorsichtige Prognose.
Nach der ausführlichen Vorstellung der Planung wurde die Diskussions- und Fragerunde im Gremium eröffnet, wovon die Ortschaftsräte rege Gebrauch machten. Der Vertreter des Ingenieurbüros beantwortete alle Fragen anhand der Planungsentwürfe auf der Leinwand. Dann formulierte Ortsvorsteher Dumin den Beschlussentwurf, nachdem der Ortschaftsrat den Fortgang der Planung und somit die Vorbereitung des Baubeginns empfiehlt. Dafür stimmten alle Mitglieder mit Ja.
Photovoltaikanlagen im Dorfkern?
Nach dem geltenden Bebauungsplan sind Photovoltaikanlagen im Ortskern nicht zulässig. In nichtöffentlicher Sitzung im Februar hat der Ortschaftsrat den Wunsch einzelner Dorfbewohner erörtert, den Bau von Photovoltaikanlagen zu befürworten und dafür die Satzung so zu ändern, dass der Einbau genehmigungsfähig ist.
Die Baurechtsbehörde hat die zuständige Fachbehörde, das Landesamt für Denkmalpflege in Stuttgart, im Vorfeld dazu befragt. Diese rät von einer Änderung des Bebauungsplans aus denkmalschutzrechtlicher Sicht ab, weil die unberührte Dachlandschaft den alten Dorfkern auszeichnet. Ortsvorsteher Dumin erläuterte, dass Denkmalschutz und Klimaschutz im Baurecht gleichwertig zu betrachten sind und es daher keinen Ansatz gibt, die Bestimmungen zu lockern. Es erfolgte eine allgemeine Diskussion der Mitglieder des Ortschaftsrats – die Mehrheit befürwortete den Einbau von Photovoltaikanlagen.
In Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung hatte Ortsvorsteher Dumin im Vorfeld drei Beschlussentwürfe formuliert. Im ersten empfiehlt der Ortschaftsrat die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Zulassung von Photovoltaikanlagen abzulehnen. Die Verwaltung sollte stattdessen beauftragt werden, ein Beteiligungsmodell für Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden zu erarbeiten für die Bürger, deren Gebäude denkmalschutzrechtlicher Bedenken unterliegen. Dieser Beschlussentwurf erhielt nur Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Beim zweiten Beschlussentwurf empfiehlt der Ortschaftsrat, den Bebauungsplan hinsichtlich der Zulassung von Photovoltaikanlagen anzupassen. Diese sollen entsprechend der Solaranlagenbeschränkung auf 16 Quadratmeter beschränkt und In-Dach-Module gewählt werden. Dieser Empfehlungsbeschluss erhielt ebenfalls nur Nein-Stimmen bei einer Enthaltung.
Beschlussentwurf 3 wurde bei einer Enthaltung von allen anderen Mitgliedern befürwortet. Er empfiehlt dem Ausschuss für Bau- und Umweltfragen die Änderung des Bebauungsplans »Alter Dorfkern« hinsichtlich der Zulassung von Photovoltaikanlagen entsprechend der Gestaltungssatzung »Unterentersbach Dorf«. Eine Anzeigepflicht des Vorhabens bei der Baurechtsbehörde soll zusätzlich im Bebauungsplan aufgenommen werden.
Information aus vergangenen Beschlüssen
Zu Beginn der Sitzung informierte Ortsvorsteher Dumin über den Planungsstand zur Sanierung der Dorfstraße. Hier hätten Online-Treffen mit dem Planungsbüro stattgefunden. Das Thema Verbesserung der Wasserströme sei erörtert worden. Die Badenova habe den Einbau einer Gasleitung geprüft und den Standort als nicht attraktiv bewertet. Das Interesse der Anwohner sei gering. Dumin informierte weiterhin über die positive Resonanz der Bürger zu den Sanierungsmaßnahmen und ermunterte dazu, auch zukünftig, bei der Gestaltung mitzuwirken.