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Zell-Oberentersbach | 7.10.2022

Hotel und Viehstall passen nicht zusammen

Ortschaftsrat Oberentersbach lehnt Sonderbaufläche für das Gasthaus »Waldhorn« ab

Foto:
Idyllische Lage im Oberentersbacher Tal: Das Gasthaus »Waldhorn« (links) und der Milchviehstall von Landwirt Georg Schwendenmann (rechts) befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Bereits in der Vergangenheit ist es zu Beschwerden von erholungssuchenden Gästen gekommen. Deshalb hat sich der Ortschaftsrat gestern Abend gegen die Ausweisung einer Sonderbaufläche für die Sanierung und Erweiterung des Gasthauses ausgesprochen. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Die Beratung über die Ausweisung einer Sonderbaufläche zum Neubau von Ferienwohnungen und Hotelzimmern sowie zur Erweiterung des Gastronomiebetriebs »Zum Waldhorn« standen gestern Abend auf der Tagesordnung des Ortschaftsrats. Zahlreiche Oberentersbacher verfolgten die Debatte an deren Ende es ein klares Votum gab. Bei fünf Nein-Stimmen und einer Enthaltung wurde das Vorhaben abgelehnt. Der Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrats liegt nun auf dem Tisch des Zeller Gemeinderats.

Der Eigentümer des Gasthauses »Zum Waldhorn« plant, nach dem absehbaren altersbedingten Rückzug des derzeitigen Pächterehepaares die sanierungsbedürftigen Gästezimmer und Gaststättenräume umzubauen und um ein zusätzliches Gebäude zu einem Gebäudeensemble zu erweitern. Entstehen sollen ein gutbürgerliches Speiserestaurant mit 40 Plätzen (mit Café-Betrieb am Nachmittag), drei Hotelzimmer, sechs (behindertengerechte) Ferienwohnungen, ein Spa-/Sauna-Bereich und eine Betriebsleiterwohnung.

»Ein wirtschaftlich tragfähiges Betriebskonzept lässt sich nur mit der geplanten Erweiterung erreichen«, informiert Bauherr Michael Rauer aus Gengenbach in seiner Bauvoranfrage. Würde man sich auf die Sanierung des Bestandsgebäudes beschränken, wären die Investitionskosten für den Anbau des fehlenden, außenliegenden Treppenhauses, eine neue Heizungsanlage und eine neue Gastroküche in Relation zum Ertrag zu hoch.

In der Sitzungsvorlage der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bauplanungsrechtlich das beantragte Vorhaben nicht auf Rechtsgrundlage der hier maßgeblichen Außenbereichsbestimmungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt werden kann. Erforderlich ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche im Flächennutzungsplan und der Erlass eines Bebauungsplanes mit Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung »Beherbergung«. Dies ist zum Beispiel in Oberharmersbach für das Areal des Harkhofes so erfolgt, lautet ein Vermerk.

Im Rahmen der anstehenden 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft (VG) besteht die Möglichkeit, das Vorhaben in das Verfahren einzubeziehen. Zuvor ist ein Beschluss des Zeller Gemeinderats über die Aufnahme der geplanten Flächenausweisungen in öffentlicher Sitzung erforderlich.

Den kompletten Bericht und weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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Ortschaftsrat Oberentersbach

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