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Zum Leserbrief »Grundsteuer – Die Lasten gerechter Verteilen« in der Ausgabe 143/2022 bezüglich des Beitrags „Zell verabschiedet neue Hebesätze“ in der Ausgabe 139/2024.
Wenn der Bund und die Vertreter der Parteien in den Parlamenten ihren Aufgaben vollumfänglich, auch finanziell, nachkommen würden und nicht die Last der Ausgaben, welche sie selbst veranlasst haben, an die Gemeinden weiter-reichen würden, bräuchten diese in ihrer finanziellen Situation bei wirtschaftlich bedingten Mindereinnahmen nach Schaffung dieser „gerechten“ Grundsteuerreform nicht in die Taschen der Grundstückseigentümer und Mieter zu greifen!
Gustav Mielke,
Zell am Harmersbach