Baumaßnahmen und Objektschutzmaßnahmen am Harmersbach und Entersbacher Dorfbach kosten bis zu zwölf Millionen Euro. Planungsbüro Inros Lackner hat eine Flußgebietsuntersuchung erstellt und mögliche Schutzmaßnahmen ausgearbeitet.
Die Umsetzung von Hochwasserschutzmaßnahmen entlang des Harmersbachs und des Dorfbachs Unterentersbach waren Thema in der Sitzung des Zeller Gemeinderats vor der Sommerpause.
Das Ingenieurbüro Inros Lackner mit Sitz in Wörth am Rhein hat eine Flußgebietsuntersuchung erstellt und schon sehr konkrete Schutzmaßnahmen ausgearbeitet. Ziel ist es, bei einem hundertjährigen Hochwasser die Wassermassen weitestgehend im Bachbett zurückzuhalten. Die Kosten für die notwendigen Maßnahmen in Zell a. H. schätzt das Planungsbüro auf 9,4 bis 12,1 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg fördert die Maßnahmen mit bis zu 70 Prozent.
Risiko für Mensch und Natur
Wie aktuell das Thema ist, hat sich gerade diese Woche gezeigt. Riesige Wassermengen sind in der Nacht zum Mittwoch in Bruchsal bei Karlsruhe niedergegangen. Nach Angaben eines Sprechers des Deutschen Wetterdienstes (DWD) fielen zwischen 18 Uhr und 22 Uhr im Raum Bruchsal 91 Liter Regen pro Quadratmeter. Dies sei schon ungewöhnlich und einer der höchsten Werte, die je in Baden-Württemberg gemessen wurden.
„Starkregen und Hochwasser sind erhebliche Risikofaktoren für Mensch und Natur“, bestätigt Präsident Carsten Gabbert vom Regierungspräsidium Freiburg in einer Pressemitteilung Anfang August. Durch den Klimawandel könne diese Gefahr zunehmen. Deshalb sei die rechtzeitige organisatorische Vorbereitung und technische Vorsorge aller Akteure (Land, Kommunen, Bürgerinnen und Bürger) von immer größerer Bedeutung.
Kosten-Nutzen-Analyse
„Die Hochwasserschutzmaßnahmen sind die L94 zu Wasser“, zog Bürgermeister Günter Pfundstein in der Gemeinderatsitzung einen Vergleich. Bei geschätzten Gesamtkosten von rund 12,5 Millionen Euro müsste die Stadt Zell nach Abzug der Landesförderung rund 3,5 bis 4 Millionen Euro selbst tragen.
Der Bürgermeister betonte, dass die Umsetzung des Hochwasserschutzes eine freiwillige Leistung der Kommune sei und nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben werde. Mit den Planungen werde auch eine Kosten-Nutzen-Analyse einher gehen. Nur wenn die zu erwartenden Schäden höher seien als die Kosten für den Bau der Schutzmaßnahmen gewährt das Land Baden-Württemberg die Zuschüsse von bis zu 70 Prozent.
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