Das Areal weist fünf verschiedene Nutzungszonen aus. Baufenster für eine Eigentumswohnanlage mit insgesamt 32 Wohneinheiten.
Seit dem Jahr 2017 ist der Bebauungsplan „Bahnhofsareal“ in Arbeit. Im Herbst 2022 hat der Gemeinderat die Offenlage beschlossen. Im Zuge der Planung musste die Entwässerung des Areals geklärt werden. Von Bürgern gab es Einsprüche gegen die geplante Eigentumswohnanlage mit einer Länge von 65 Metern. Die Fachbehörden signalisierten indes Zustimmung. Nun lag der Bebauungsplan dem Gemeinderat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vor.
Ein für die Stadt Zell wichtiges Quartier
„Wir sind nun auf der Zielgeraden“, stellte Stadtplanerin Lioba Fischer, Freiburg, bei der Beratung im Zeller Gemeinderat fest. Im Rahmen der Offenlage hatte die Fachbehörden zum Bebauungsplan Stellung genommen. Dabei sind verschiedene Forderungen eingegangen, die vom Planungsbüro bearbeitet bzw. in den Bebauungsplan aufgenommen wurden.
Sowohl der Regionalverband Südlicher Oberrhein als auch die Gewerbeaufsicht sprachen von einem für die Stadt Zell wichtigen Quartier. Sie befürworteten vor allem die Innenraumentwicklung ohne weiteren Flächenverbrauch. Es wurden Lärmschutz- und Artenschutz-Gutachten angefertigt. Beim Bahnhofsgebäude sprach das Denkmalamt mit.
ÖPNV, Wohnen und Gewerbe
Das Bahnhofsareal unterteilt sich in fünf verschiedene Nutzungszonen. Angrenzend an den Bahnhof sollen Parkplätze und eine Fahrradbox entstehen. Die Werkshalle der Schreinerei Ferdinand Lehmann ist bereits realisiert. Daran schließt sich ein Wohnbereich an, auf dem die Lebenshilfe Haslach ein neues Wohnheim bauen möchte.
Die Nutzungszone Fünf betrifft die geplante Eigentumswohnlage. Daran schließt sich die Bestandsbebauung mit mehreren Wohngebäuden und dem Schlossereibetrieb an. Der Bebauungsplan sieht vor, dass zu dem Betriebsgelände eine neue Stichstraße entsteht.
Der Bebauungsplan „Bahnhofsareal“ sieht außerdem den Ausbau der Hindenburgstraße und den Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung in die Unterentersbacher Straße vor. „Der Bebauungsplan ist noch keine Ausführungsplanung für die Straße“, erläuterte Stadtplanerin Fischer, weshalb entsprechende Einsprüche zurückgewiesen wurden.
Schwierige Frage der Entwässerung
Im Rahmen der Erstellung des Bebauungsplans musste ein Entwässerungskonzept erstellt werden. „Eine Versickerung des Oberflächenwassers über die Böden ist nicht möglich“, erläuterte die Stadtplanerin das Ergebnis von drei Baggerschürfen und der hydrologischen Untersuchung. Das bestehende Kanalnetz in der Hindenburgstraße ist bereits überlastet. Als Lösung sind bei den Baumaßnahmen nun Rigolen vorgeschrieben, in denen das Regenwasser aufgefangen und später wieder abgegeben wird.
Eigentumswohnanlage kann gebaut werden
Im Zuge der Offenlage waren von mehreren Bürgern Einwände gegen die geplante Eigentumswohnanlage eingegangen. Dabei ging es hauptsächlich um die Größe des Baukörpers. Gefordert wurde eine Unterteilung des Gebäudes und eine Höhenreduzierung.
Bei der Beratung sprach sich Gemeinderätin Sybille Nock gegen die verdichtete Bauweise aus. Sie kritisierte die Gebäudelänge von 65 Metern und die Höhe mit drei Vollgeschossen und einem Attikageschoss. Sie kündigte an, dass sie aus diesem Grund dem Bebauungsplan nicht zustimmen werde.
Seitens der Fachbehörden wurde der Planung zugestimmt. Mit der Ausweisung des Baufensters für einen 65 Meter langen Baukörper könne in zentrumsnaher Lage dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden.
Je Wohneinheit müssen 1,5 Pkw-Stellplätze ausgewiesen werden. Das sei mehr als in der Landesbauordnung gefordert, merkte die Planerin an.
Den kompletten Bericht und weitere Bilder finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.