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Zell am Harmersbach | 6.10.2023

„Waldbrände – neues Thema durch den Klimawandel?

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Oberforsträtin Therese Palm: Sie wirbt für das gemeinsame Ergreifen von Maßnahmen, um Waldbrände zu verhindern. Foto: Inka Kleinke-Bialy
von Inka Kleinke-Bialy

Oberforsträtin Therese Palm informierte auf der Herbstversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Zell.

„Waldbrand – dieses Thema ist für uns bislang weit weg gewesen, das hat im Ausland oder in Norddeutschland stattgefunden“, sagt Therese Palm, „aber aufgrund trockener, heißer Sommer stellen Waldbrände eine zunehmende Gefahr auch bei uns dar.“ Und die Leiterin des Forstbezirks Offenburg beim Amt für Waldwirtschaft geht noch weiter: „Vermutlich werden Waldbrände auch bei uns eher zum Normalfall.“

Als Beispiel nannte sie den Brand am Kandel im Juli letzten Jahres, „2022 ist der Boden extrem trocken gewesen.“ Insgesamt 25 – 30 Vegetationsbrände habe es im Vorjahr in der Ortenau gegeben. Noch waren sie kleinerer Art – glücklicherweise also kein Feuer, das in eine Baumkrone ging und auf andere Bäume übersprang.

Lag der Fokus bisher auf dem abwehrenden Brandschutz, dem Löschen also, so ist die Rolle von Waldbesitzern und Forstverwaltung inzwischen im Bereich vorbeugenden Brandschutzes zu sehen. Wobei die Steuerungsgrößen im Waldbau liegen, in der Jagd (der Wald muss sich ausreichend verjüngen können), in der Erschließung und der Taktik.

Im Einzelnen bedeutet dies folgende Maßnahmen für Waldbesitzer: Bei kritischen Waldbrandgefahrenstufen sollte im und am Wald kein Laub und Reisig abgebrannt werden. Trotz Privilegierung ist ein Waldbesitzer bei fahrlässigem Handeln strafrechtlich belangbar – und wenn Nutzfeuer durch die Feuerwehr gelöscht werden, fallen Gebühren an.

Überdies solle er Gespräche mit Waldbesuchern zur Info und Aufklärung nutzen. „Es liegt eine gewisse Entfremdung der Menschen vom Wald vor“, erläutert Therese Palm dazu, „Sie wissen nichts mehr von den Arbeiten, die im Wald anfallen, und können den Rauch eines Nutzfeuers nicht von einem unkontrollierten Brand unterscheiden.“

FBG-Geschäftsführer Klaus Pfundstein mahnt überdies, jeder Waldbesitzer solle sich überlegen, ob das Verbrennen von Reisig wirklich notwendig sei. Die bessere Variante bestünde darin, vom Käfer befallene Äste großzügig abzusägen und „durch den Hacker zu lassen.“

Oberforsträtin Therese Palm mahnt, mittel- und langfristig gelte es Bestände zu schaffen, die nicht so leicht und stark brennen. Was laubholzreiche, stufige Bestände bedeutet, statt einschichtigem Nadelholz mit starker Nadelstreu-Auflage.

Auch gilt es, für die großen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr das Lichtraumprofil an Waldwegen freizuhalten – ebenso, wie die Wege selbst. Will heißen: Keinesfalls sollte eingeschlagenes Holz so gelagert werden, dass es den Weg verengt.

Zudem sollte kein Reisig an den Böschungen lagern, da es Brandbrücken bilden kann. Und: Schneisen und Linien, die freigehalten werden, können ebenfalls weniger als Brandbrücken dienen. „Sollten Sie Wasserfässer haben, die für Transport von Löschwasser geeignet sind: bitte der Feuerwehr melden und Anschlüsse absprechen“, wendet sich Therese Palm an Waldbesitzer.

Die Forstverwaltung wiederum ist für das rechtzeitige Sperren von Feuerstellen im und am Wald verantwortlich, für die Information der Öffentlichkeit über Waldbrandgefahren, für Hinweise für richtiges Verhalten der Waldbesucher, sowie für waldbauliche Beratung. Zudem steht das Amt für Waldwirtschaft in engem Kontakt zum Amt für Katastrophenschutz und zum Kreisbrandmeister.

Was aber, wenn es doch einmal brennen sollte? Dann liegen Einsatzleitung und „Befehlsgewalt“ einzig und allein bei der Feuerwehr – auch im Privatwald. Waldbesitzer und/ oder Revierleitung können beratend hinzugezogen werden. Eine Unterstützung durch die Waldbesitzer in Form von Löschwassertranport ist möglich – aber unter Einsatzleitung der Feuerwehr.

Das gemeinsame Ziel allerdings bestünde darin, so die Oberforsträtin, „dass wir alle zusammen Maßnahmen ergreifen, Waldbrände zu verhindern.“

Umso mehr gilt dies vor dem Hintergrund der positiven Wirkungen einer nachhaltigen Bewirtschaftung des Waldes: in punkto Klima/Co2-Bindung, Grundwasser-Sicherung und Bodenqualität, Erhalt von Lebensraum für den Schutz von Biodiversität, sowie wirtschaftliche, soziale und ökologische Wertschöpfung.

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