Auch 2023 gibt es zahlreiche Neuerungen, hier ein Überblick der wichtigsten Änderungen für Eltern und Familien.
Kindergeld
Im Jahr 2023 wird das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht. Damit erhält jedes Kind den gleichen Betrag Kindergeld.
Kinderfreibetrag
Für das Jahr 2023 wurde der Kinderfreibetrag um 404 Euro auf 6.024 Euro angehoben. Im Jahr 2024 ist eine weitere Erhöhung um 360 Euro auf insgesamt 6.384 Euro vorgesehen.
Zusätzlich zum Kinderfreibetrag gibt es für jeden Elternteil einen Freibetrag von 1.464 EUR für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes. Dieser Betrag ändert sich nicht. Im Jahr 2023 beträgt der Kinderfreibetrag inkl. Freibetrag für Betreuung-, Erziehung- und Ausbildungsbedarf daher 8.952 Euro und im Jahr 2024 dann 9.312 Euro.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt
Der Mehraufwand für Alleinerziehende wird bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag – dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – steuerlich berücksichtigt. Zum Jahr 2023 wird nochmals der Entlastungsbetrag auf 4.260 Euro angehoben. Aktuell beträgt er 4.008 Euro. Dieser wird in die Steuerklasse II für den Lohnsteuerabzug eingearbeitet.
Ortax Steuerberatungsgesellschaft mbH, Zell a. H.