Am Fasendsundig, 27. Februar, veranstaltet die Narrenzunft Zell a. H. auf dem Kanzleiplatz einen Brauchtumsnachmittag.
Von 12 Uhr bis 18 Uhr findet ein buntes Programm mit Musikauftritten, Tanzvorführungen und weiteren kleineren Auftritten, wie vom Narrenrat, den Narroträgern, oder den Fasendgemeinschaften statt. Eingebettet in diesen Reigen ist auch die traditionelle Erweckung der Narros.
Um auf den Kanzleiplatz zu dürfen, gelten die aktuellen Coronavorschriften. Es kann auch nur eine begrenzte Anzahl Besucher auf das Veranstaltungsgelände. Der erforderliche Immunisierungsstatus (3G) wird über einen Stand vor dem Rathaus ab 12 Uhr kontrolliert. Für Narroträger, da diese sich nicht vor der Erweckung auf der Hauptstraße zeigen dürfen, findet die Status Überprüfung am Bahnhof ab 12.30 bis 13.30 Uhr statt, nach der Erweckung vor dem Rathaus. Einen Bändel braucht ein Narro nur, wenn es aufs Veranstaltungsgelände möchte oder evtl. in die Fasendslokale. Um an der Straße entlang zu springen und im freien zu Schnurren nicht.
Alle geprüften erhalten einen Bändel der Narrenzunft Zell angelegt, der den gültigen erforderlichen Immunisierungsstatus belegt. Dieser ist Voraussetzung, aber nicht Einlassgarantie, um auf das Veranstaltungsgelände, den Kanzleiplatz, zu können. Auch für die Narroträger ist dies eine Möglichkeit, ohne die Maske heben zu müssen, in die Fasendslokale gelangen zu können, sofern der jeweilige Wirt dies akzeptiert. Alle Akteure der Veranstaltung benötigen einen Bändel und haben außer für die Auftrittsdauer keine Einlassgarantie auf das Veranstaltungsgelände.