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Zell am Harmersbach | 28.12.2021

Kernstadt-Jagd wird neu verpachtet

Schriftliche Bewerbung bis 30. Januar beim Bürgermeisteramt

Foto:
Die Stadt Zell verpachtet die Jagd auf der Gemarkung Kernstadt neu. Jagdpachtinteressenten können ihre Bewerbung bis 30. Januar 2022 im Rathaus einreichen. Foto: Symbolfoto: pixabay
von Schwarzwälder Post

Mit Wirkung ab dem 1. April 2022 wird die Jagd auf der Gemarkung der Kernstadt Zell am Harmersbach auf die Dauer von sechs Jahren neu verpachtet. Die Gemarkung der Kernstadt umfasst den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Zell am Harmersbach, den Eigenjagdbezirk Zell am Harmersbach 1 sowie den Eigenjagdbezirk Zell am Harmersbach 2.

Nach vorliegenden Berechnungen beläuft sich die jagdbare Fläche auf etwa 628,6 Hektar. Eine Aktualisierung des Jagdkatasterplanes wurde in Auftrag gegeben und ist voraussichtlich Ende Januar 2022 einsehbar. Da die letztmalige Aktualisierung des Jagdkatasters im Jahr 2013 stattfand, sind geringfügige Änderungen an der jagdbaren Fläche zu erwarten.

Am liebsten an Zeller verpachten

Im Einklang mit der Satzung und den bisherigen Beschlüssen der Jagdgenossenschaft hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Jagdnutzung nach Möglichkeit nur an solche Jagdscheininhaber erfolgen soll, die ihren Wohnsitz in Zell am Harmersbach (Gesamtstadt) haben. Die näheren Bedingungen der Jagdverpachtung sollen sich weitgehend am bisherigen Pachtverhältnis orientieren. Es wird insbesondere Wert daraufgelegt, dass einheimischen Jägern in zumutbarem Umfang Jagdgastrecht im Rahmen des Abschussplanes und der von den Pächtern aufgestellten Jagdordnung gewährt wird. Der oder die Pächter haben für den entstehenden Wildschaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vollen Ersatz zu leisten.

Belange heimischer Jagdscheininhaber

Bei Vorliegen mehrerer Bewerbungen ist beabsichtigt, mit den Bewerbern dahingehend zu verhandeln, dass ein Pachtverhältnis zustande kommt, das den Belangen einheimischer Jagdscheininhaber bestmöglich Rechnung trägt. Nach § 17 Abs. 5 des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes Baden-Württemberg (kurz: JWMG) ist weitere Voraussetzung für den Abschluss eines Jagdpachtvertrages, dass der Jagdpachtinteressent einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen während dreier Jagdjahre in Deutschland besessen hat.

Schriftlich bewerben

Jagdpachtinteressenten, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, werden gebeten, ihre Bewerbung bis spätestens 30. Januar 2022 beim Bürgermeisteramt Zell am Harmersbach, Rathaus, Hauptstr. 19, schriftlich einzureichen. Dort können auch die näheren Bestimmungen des bisherigen Jagdpachtvertrages eingesehen werden.

Bewerbungen können auch von mehreren Personen als gemeinsame Mitpächter abgegeben werden. Die zulässige Höchstzahl der Mitpächter richtet sich nach § 19 JWMG. Bei der Bewerbung mehrerer Mitpächter verlangt die Stadt, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind. Dies kann beispielsweise durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages erfolgen.

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Schlagworte:
Jagdgenossenschaft

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