Kaminöfen, Heizkamine und Kachelöfen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Wer möchte sich das nicht gerne vorstellen, an einem Winterabend am warmen Ofen sitzend ein paar Stunden mit den Lieben oder für sich selbst nach einem Arbeitstag zur Entspannung genießen?
Das wärmende Feuer, welches im Ofen lodert, bringt uns diese Behaglichkeit. Der Schein der Flammen und die strahlende Wärme werden durch einen Verbrennungsprozess im Feuerraum erzeugt. Dabei kommen Brennstoffe, wie Scheitholz, Holzpellets, Holzbriketts oder Kohle zum Einsatz.
Um einen ungestörten und umweltverträglichen Betrieb zu gewähren sind hierbei einige Dinge zu beachten.
Das »Kennen« der eigenen Feuerstätte bedingt die richtige Handhabung. So gibt jeder Hersteller in der Bedienungsanleitung vor:
• welche Brennstoffe in welcher Masse und Größe eingesetzt werden dürfen,
• in welcher Art der Brennstoff eingelegt werden sollte,
• wie die Einstellung der Luftklappen (Primär- und Sekundärluft) zu regeln ist,
• wie lange ein Heizvorgang dauern darf (Zeitbrand oder Dauerbrand),
• und wie die Feuerstätte zu reinigen ist.
Die Beachtung dieser Vorgaben ermöglichen ein dauerhaftes und wärmendes Feuererlebnis in den eigen Vier Wänden.
Bevor nun eine Feuerstätte installiert oder ausgetauscht werden darf, ist der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger (bBSF) zu informieren. Am besten wird vor Beginn der Maßnahme ein Beratungstermin vereinbart, in welchem das Vorhaben auf Möglichkeit und Zulässigkeit besprochen wird.
Vor dem Kauf des Ofens, sind dem bBSF die technischen Daten der Feuerungsanlage mittels Formblatt (TAF) zu übermitteln. Dieses kann auf der Homepage der Schornsteinfegerinnung Freiburg unter der Rubrik Technische Informationen heruntergeladen werden.
Nach Eingang der technischen Daten werden diese geprüft. Eventuelle Bedenken und Hinweise werden durch eine schriftliche Stellungnahme übermittelt. Daran orientiert kann nun die Ausführung der Maßnahme erfolgen.
Bevor nun das erste Mal Feuer gemacht werden darf, muss die Feuerungsanlage von dem Schornsteinfeger abgenommen werden.
Bei diesem Abnahmetermin wird die Installation überprüft und zusammen mit dem Ofenbetreiber die richtige Benutzung besprochen.
Nun kann der Ofen in Betrieb gesetzt werden und der Genuss von Wärme und Feuerschein beginnen – Der Winter kann kommen!
Info:
Aufgrund der bei Verbrennung von Holz und Kohle entstehenden Ablagerungen (Ruß und Asche) kann der Abzug der Rauchgase gestört werden. Dabei kann es zu Funktionsstörungen kommen, beispielsweise, dass der Ofen in den Aufstellraum raucht, Bildung von Glanzruß (Schornstein-/Rohrbrandgefahr), Rauchgasvergiftungen,….
Daher ist eine regelmäßige Reinigung (einmal jährlich) der Feuerstätte und der Rauchrohre unerlässlich. Fragen Sie hierzu gerne Ihren Schornsteinfeger.