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Leserzuschrift, Zell am Harmersbach | 24.06.2020

Leserzuschrift: Maskenpflicht für Schüler – warum?

von Uwe Harter

Leserzuschriften stellen die Meinung der Leser dar. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor und übernimmt keine Verant­wortung für den Inhalt.


Zum Thema: Präsenzunterricht an Grundschulen

Seit dem 15. Juni 2020 hat der Präsenzunterricht schrittweise in kleinen Gruppen am Bildungszentrum in Zell wieder begonnen. Ab dem 29. Juni nun soll der Unterricht in den Grundschulen im Klassenverband stattfinden. Die Schulleitung des Bildungszentrums »Ritter von Buß« fordert in ihrem Hygiene­konzept aus dem Elternbrief »Mai 2020«: »Der Mund- und Nasenschutz muss außerhalb des Klassenzimmers immer getragen werden.« Hingegen ist einem Informationsschreiben des Kultusministeriums Baden-Württemberg an alle Eltern zur »Wiederaufnahme des Unterrichts in der Grundschule und den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren« zu entnehmen, dass das Tragen einer »Mund-Nasen-Bedckung« nur für den öffentlichen Personennahverkehr gefordert wird. Dies bedeutet, dass es von Seiten des Kultusministeriums keine Vorgaben gibt und jede Schule über eine Maskenpflicht eigenständig entscheiden kann. So gibt es zum Beispiel an der Grundschule in Niederschopfheim und am Gymnasium in Gengenbach keine Maskenpflicht. Auch bei einem Blick über die Grenzen, zum Beispiel, nach Österreich stellt man fest, dass dort seit Anfang Juni die Maskenpflicht abgeschafft wurde. Warum besteht also die Schulleitung des Bildungszentrums in Zell auf das Tragen einer Maske bei Kindern? Es ist doch unbestritten, dass das Tragen einer Maske für Kinder eine große Belastung darstellt und nicht unerhebliche psychologische Auswirkungen auf die Kinder haben kann und welchen Zweck soll es erfüllen, wenn die Kinder ab dem 29. Juni 2020 eh wieder im kompletten Klassenverband den Unterricht besuchen?

Eine durch die Landesregierung beauftragte Studie der Universitäten Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm hat im Ergebnis festgestellt, dass Kinder wesentlich weniger infektiös als Erwachsene und nicht wie befürchtet »Virenschleudern« sind. Wir haben im Ortenaukreis (Stand: 19. Juni 2020) bei einer Einwohnerzahl von rund 430.000 Menschen noch zwei Infizierte, was einem Anteil von 0,0005 Prozent (!) entspricht. Ich denke es ist an der Zeit, spätestens ab dem 29. Juni 2020 zum Wohle unserer Kinder die Maskenpflicht an der Zeller Schule abzuschaffen.

Uwe Harter,

Zell am Harmersbach

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