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Oberharmersbach | 27.03.2026

Von Wolf, Weideschutzgebieten und Weiterem

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Mit fröhlichen Frühlingsblüten dankte die Ortsvereinsvorsitzende Anja Jilg dem Bezirksreferenten Lukas Schaudel. Sie selbst wiederum erhielt großen Dank für ihr enormes Engagement. Foto: Inka Kleinke-Bialy
von Inka Kleinke-Bialy

Bezirksreferent hielt beim BLHV-Ortsverein einen inhaltsreichen Impulsvortrag.

Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz, die Ausweisung von Weideschutzgebieten, die EU Entwaldungsverordnung (EUDR) und die EU-Naturwiederherstellungsverordnung (WVO) – das waren die Themen, zu denen Lukas Schaudel anlässlich der Ortsvereins-Versammlung des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes (BLHV) referierte.

Im Zuge des Abgangs des BLHW-Bezirksreferenten Stefan Schrempp ist Lukas Schaudel, bislang dessen Stellvertreter, in die erste Reihe getreten. Viel geändert habe sich dadurch in seinem Aufgabengebiet jedoch nicht, informierte er im Gasthaus Posthörnle: Nach wie vor sei er zuständig für die politische Verbandsarbeit, hinzu komme nebenher „das Personalthema und Finanzsachen.“ Schrempps Aufgaben in der Rechtsberatung obliegen nun Christian Albers.
Im Rahmen des Landtagswahlkampfs sei der BLHV sehr aktiv gewesen, habe Gespräche mit politischen Ansprechpartnern geführt. Jetzt sei zu hoffen, „dass in der neuen Landesregierung die Landwirtschaft nicht komplett untergeht“, so Lukas Schaudel.

Jagdzeit für den Wolf

Ausführlich ging er dann auf den Wolf als „Problemtier“ ein. „Wohl ab April wird er ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen und damit auf der Bundesebene dem Jagdrecht unterliegen“, berichtete er, der Bundestag habe bereits zugestimmt, im Bundesrat dürfte das Ende dieser Woche der Fall sein. „Es war ein langer, sehr langer Kampf, der geführt werden musste“, resümierte er, „wenn man bedenkt, dass der erste Wolf vor zehn Jahren in Baden-Württemberg wieder aufgetaucht ist.“

Im Ländle bleibe die Wolfspopulation aus landwirtschaftlicher Sicht bislang in einem erträglichen Maße, führte Lukas Schaudel aus. Wissenschaftlich habe man bislang noch nicht erklären können, warum die südlichen Bundesländer als auch Bayern vom Wolf relativ schwach besiedelt werden, im Unterschied zum Norden und Osten. Viel Wald und „exorbitant hohe Wildbestände“ böten einen reich gedeckten Tisch, „aber er kommt einfach nicht, natürlich zu unserem Glück.“
Eine Jagdzeit für den Wolf werde mit der neuen Rechtslage ausgewiesen, sobald ein günstiger Erhaltungszustand festgestellt worden ist. Was bedeutet: Von der jeweiligen Population muss eine gewisse Anzahl an Wolfsindividuen vorhanden sein, so dass die Art sich alleine erhält, auch wenn man sie bejagt.

Weideschutzgebiete

Mit Blick auf vom Wolf gerissene Weidetiere werde es künftig Schutzgebiete geben, berichtete Lukas Schaudel. Noch sei nicht abschließend klassifiziert, wie zukünftig ein Weideschutzgebiet aussieht, „auf Bundesebene gibt es eine Arbeitsgruppe, die das definiert.“ Der BLHV liefere Input, damit das Ergebnis „für den Schwarzwald erträglich“ ausfalle. Denn den gesamten Schwarzwald als Schutzgebiet auszuweisen sei rechtlich nicht möglich.

Aber auf Flächen, die mit dem Schlepper nicht befahrbar seien, sei auch der Bau von Schutzzäunen schwierig – solche Flächen sollten als Weideschutzgebiete eingestuft werden, meinte der Bezirksreferent.

Zudem sollten Flächen mit relativ hohem Biotop-Anteil oder geschützten Fauna-Flora-Habitat-(FFH-) Gebieten gleichzeitig als Weideschutzgebiete definiert werden, „um dort relativ schnell einen Wolf entnehmen zu können, sofern er übergriffig war.“

Allerdings sei die Entnahme eines schadstiftenden Wolfes durch die Novelle und das Jagdgesetz „sehr nieder gehalten“, dämpfte Lukas Schaudel die Erwartungen. Ob das rechtlich handhabbar sei, müssen wahrscheinlich Gerichte klären, mutmaßte er. Jegliche Entnahme werde von Naturschutzverbänden beklagt, „und meistens bekommen sie recht – ein undankbares Thema.“

Entwaldungsverordnung

Viel Input auch habe der BLHV bei forstlichen Themen und insbesondere bei der EUDR geliefert, hob der Referent hervor. Der Grundgedanke der Verordnung ist der Schutz der Wälder weltweit. Für Länder wie Deutschland, in denen Entwaldung kein Problem, sondern nachhaltige Bewirtschaftung Praxis ist, fordert der BLHV eine Null-Risiko-Kategorie – damit hier nicht derselbe bürokratische Aufwand verlangt wird wie in Hochrisikogebieten. Doch eine solche Kategorie scheint politisch nicht durchsetzbar.

„Grundsätzlich ist der Grundgedanke einer entwaldungsfreien Lieferkette nicht falsch“, urteilte Lukas Schaudel mit Blick über den großen Teich, beispielsweise nach Brasilien und Indonesien, „aber hier in Mittel- und Zentraleuropa ist das EUDR eigentlich fehl am Platz.“

Zumindest habe man hinsichtlich der Bürokratie gewisse Vereinfachungen erreichen können: „Kleine Betriebe – unter 250 Mitarbeiter beziehungsweise unter 50 Millionen Euro – müssen nur noch eine einmalige Sorgfaltserklärung abgeben.“ Auch reicht die Betriebsadresse anstelle der Angabe von Geodatenpunkten, die Mengenangaben wurden vereinfacht, und die lückenlose Weitergabe von Referenznummern entlang der gesamten Lieferkette entfällt. Weitere umfassende Vereinfachungen schätzt Lukas Schaudel als unwahrscheinlich ein.

Naturwiederherstellung

Das übergeordnete Ziel der EU-Naturwiederherstellungsverordnung (WVO) ist die kontinuierliche Erholung der Natur, insbesondere die Erhöhung der Artenvielfalt und der Widerstandsfähigkeit der Ökosysteme sowie die Erfüllung der Klimaziele und der internationalen Vereinbarungen. Sie besagt, so der Referent, „dass bis zum Jahr 2030 30 Prozent der Ökosysteme wiederhergestellt sein müssen.“ Allerdings sage sie nicht, in welchen Ursprungszustand sie zurückgestellt werden sollen.

Weiterhin kritisierte er die mangelnde Berücksichtigung des Klimawandels, die Auswahl respektive Änderung von Indikatoren und Datengrundlagen (beispielsweise Waldvogelindex, abweichende Kartierungen), die Fixierung auf teils historisch-menschlich verursachte Lebensraumtypen sowie einen durch die Umsetzung der WVO verursachten „wahnsinnigen Bürokratiewust“.

Die Verordnung betrachtet er als politisch schwer zu stoppen, da sie bereits EU-rechtlich beschlossen wurde; Mitgliedstaaten müssen bis September nationale Wiederherstellungspläne vorlegen. Der BLHV-Mann befürchtet, dass man bei Nichterreichen der Flächenziele nicht mehr auf freiwillige Umweltmaßnahmen setzen wird, sondern auf Ordnungsrecht und damit Zwang, „und dann wird man das nicht umsetzen können.“

Zudem monierte er die unklare Finanzierung, „die EU mauert“. Ein kürzlich geleaktes Papier habe EU-weite Kosten von jährlich 11 bis 13 Milliarden Euro genannt, „wo diese Gelder letztlich herkommen, ist noch unklar.“

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BLHV Ortsverein Oberhamersbach

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