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Oberharmersbach | 31.05.2023

Feuerwehren simulieren Waldbrand und üben effektive Bekämpfungsstrategien

66 Feuerwehrleute aus drei Gemeinden mit zwölf Einsatzfahrzeugen im Einsatz – 50.000 Liter Wasser verbraucht

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Absolvierten eine gemeinsame Waldbrandübung, damit im Ernstfall alles wie am Schnürchen läuft: die Feuerwehren aus Oberharmersbach, Oppenau und Ohlsbach. Foto: Feuerwehr
von Evelyne Pfundstein

Die Feuerwehren der Gemeinden Oberharmersbach, Oppenau und Ohlsbach haben bei einer großen Feuerwehrprobe einen Waldbrand simuliert. Das Szenario umfasste einen sich schnell ausbreitenden Brand oberhalb von der Herrlesries, vermutlich durch unachtsame Wanderer verursacht.

Foto: Feuerwehr
Brandschneisen zu schlagen ist ein probates Mittel der Waldbrandbekämpfung.
Foto: Feuerwehr
Bei der Bekämpfung von Waldbränden müssen viele Meter Schlauch durch unwegsames Gelände verlegt werden. Besser, es kommt erst gar nicht dazu. Der Appell der Feuerwehr: Seid bitte achtsam. Raucht nicht im Wald, macht keine Feuer und lasst keine Glasscherben liegen.
Foto: Feuerwehr
Kleine Brände und Glutnester bekämpft die Feuerwehr im Wald mit Löschrucksäcken.
Foto: Feuerwehr
Das Löschwasser kam per Tanklöschfahrzeug in den Wald und wurde dort auf Faltbehälter verteilt.
Foto: Feuerwehr
Der große Tankzug eines privaten Transportdienstleisters fasst 30.000 Liter. Er unterstützte die Wehren als fahrbares Wasser­depot, damit die Löschfahrzeuge einsatznah auftanken konnten.

Nachdem die Feuerwehr Oppenau die Einsatzstelle erreichte, alarmierten sie die Feuerwehren Oberharmersbach und Ohlsbach nach. Sie begannen sofort mit der Brandbekämpfung über die rechte Flanke. Die Feuerwehr Oberharmersbach begann nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle die Brandbekämpfung über die linke Flanke.

Zusätzlich wurden mit Feuerpatschen und Löschrucksäcken, die 20 Liter Wasser beinhalten, kleinere Glutnester oder neu entstehende Brände gelöscht.

Brandschneise schlagen

Um eine kontinuierliche Wasserversorgung herzustellen, richteten die Wehren einen Pendelverkehr mit den Tanklöschfahrzeugen von Oberharmersbach und Ohlsbach ein. Diese befüllten ihre Fahrzeuge über den Lastzug der Firma Kempf Transporte (Oberharmersbach), der beeindruckende 30.000 Liter fasst, und verteilten diese in Faltbehälter.

Um eine komplette Übersicht der Einsatzlage herzustellen, setzte die Feuerwehr Oppenau außerdem ihre Drohne ein.

Der örtliche Förster war bei der Probe ebenfalls involviert. Er leitete ein Team von Wehrleuten an, die Bäume fällten, um eine Schneise zu schaffen, die den Brand weiter eindämmt.

Zum Schutz der Wälder

Die erfolgreiche Durchführung dieser Waldbrandübung verdeutliche die hohe Einsatzbereitschaft und das professionelle Handeln der Feuerwehren Oppenau, Oberharmersbach und Ohlsbach, zieht die Feuerwehr ihr Fazit. Solche Übungen spielten eine entscheidende Rolle, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein. Somit werde der Schutz der Wälder und der Einsatzkräfte gewährleistet. Ganz im Sinne »Übung macht den Meister«.

Ein herzliches Dankeschön richtet die Feuerwehrleitung an alle Feuerwehrleute, die an dieser Übung teilgenommen haben, sowie an die Firma Kempf Transporte, den Revierförster Ruf und allen weiteren Beteiligten, die zu einem gelungenen Training beigetragen haben. Ihr Einsatz und Engagement sind von unschätzbarem Wert.

Seid achtsam!

An diesem Punkt noch ein kleiner Appel an die Bevölkerung: Wie die letzten Jahre zeigten, ist unsere Natur durch lange Trockenperioden sehr geschwächt. Immer wieder kam es zu Einsätzen, da unachtsame Menschen ihre Zigaretten in Wälder warfen, Lagerfeuer unbeaufsichtigt lassen und noch einiges mehr. Es sollte jedem bewusst sein, dass bei einer solchen Witterung selbst eine kleine Glasscherbe zu einem Brand führen kann.

INFO

Landeswaldgesetz (LWaldG) regelt den Umgang mit Feuer. Nach § 41 (Waldgefährdung durch Feuer) darf in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober nicht geraucht werden – von wenigen Ausnahmen abgesehen (3). Außerdem dürfen keine brennenden oder glimmenden Gegenstände im Wald sowie im Abstand von weniger als 100 Meter vom Wald weggeworfen oder sonst unvorsichtig gehandhabt werden (4).

Für offenes Feuer im oder in der Nähe des Waldes braucht man in der Regel die Genehmigung der Forstbehörde (1). Ausnahmen regelt ebenfalls der § 41 LWaldG.

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Feuerwehr Oberharmersbach

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