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Zum Thema: »Hundekot nicht liegen lassen«
Hunde sind Freunde des Menschen, Spielgefährten für unsere Kinder, treue Partner für jung und alt. Deshalb mögen viele Menschen Hunde. Ich bin so ein Mensch, der einen Hund als Freund hat und regelmäßig spazieren geht. Natürlich muss sie auch mal »Groß« und für mich als Hundehalter ist es selbstverständlich, dass man den Hundekot beseitigt. Ich verstehe die Hundebesitzer nicht, die den Kot einfach liegen lassen. Ich kann nur an die Hundehalter appellieren, endlich zu kapieren, dass das Liegenlassen ein No-go ist.
Die Aussage »ich zahl ja Hundesteuer, dann kann es ja die Gemeinde weg machen« ist kein Argument. Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer, mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird.
Ich appelliere hier zum wiederholten Mal an die Vernunft der Hundehalter. Überlegen Sie: Würden Sie Ihrem Hund sein »Geschäft« auf der eigenen Grünfläche oder im Blumenbeet machen lassen? Sicherlich nicht! Und wenn es passiert ist, dann würden Sie dafür Sorge tragen, dass dieses »Häufchen« so schnell wie möglich beseitigt wird.
Warum nun nicht auch im öffentlichen Bereich, auf unseren Gehwegen, angrenzenden Grünstreifen und auf unseren Spielplätzen?
Bei uns im Dorf stehen einige Hundetoiletten mit Tüten; und jede handelsübliche Plastiktüte erfüllt dabei auch ihren Zweck. Einfach Tüte überstülpen, Haufen aufnehmen und bei nächster Gelegenheit mit dem Restmüll entsorgen.
Die Mitarbeiter des Gemeindehofes erleben es immer wieder, dass bei der Pflege der Anlagen der Kot zum Beispiel vom Rasenmäher aufgenommen und durch die Luft geschleudert wird. Diese Begegnung ist für die Mitarbeiter recht unangenehm, um nicht zu sagen ekelerregend.
Wenn Sie also mit Ihrem Hund Gassi gehen, dann führen Sie ihn bitte dorthin, wo sein »Geschäft« niemanden stört. Den Uneinsichtigen sei gesagt, dass der auf öffentlichen Flächen hinterlassene Hundehaufen kein Kavaliersdelikt ist, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nach den rechtlichen Bestimmungen mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Ich bitte auch alle Mitmenschen: Haben Sie den Mut den Hundehalter anzusprechen, wenn er den Hundekot liegen lässt oder ihn bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Bei einer Anzeige benötigt man genaue Angaben (wer, wann, wo). Ich denke, dass es zu so einer Anzeige nicht kommen muss.
Felix Huber,
Oberharmersbach