• Kontakt
  • Anmelden

Schwarzwälder Post

  • Startseite
  • Sport
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
    • Veranstaltung anmelden
Nordrach | 25.11.2024

Es wird Widersprüche geben

von Hanspeter Schwendemann

Nordracher Gemeinderat beschließt die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer. Verzicht auf eine Grundsteuer C. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

Wie landauf, landab stand auch im Nordracher Gemeinderat das Thema Grundsteuer auf der Tagesordnung. Zunächst für ein Jahr hat das Gremium die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 490 v.H. und die Grundsteuer B auf 460 v.H. festgesetzt. Auf eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke wird verzichtet. Unverändert bleibt in Nordrach der Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 370 v.H.

Es gibt Gewinner und Verlierer

Grundlage für die Berechnung sind der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks. Die Art und der Wert der Bebauung werden künftig in Baden-Württemberg nicht mehr berücksichtig. Dies führt dazu, dass in Zukunft Gewerbebetriebe zu den Gewinnern zählen, da in den Gewerbegebieten niedrigere Bodenrichtwerte gelten. Auch die Eigentümer einer „Millionenvilla“ werden profitieren. Zu den Verlierern zählen Grundstücksbesitzer, deren Einfamilienhäuser auf einem großen Grundstück stehen.

„Teilweise müssen die Grundstückseigentümer deutlich mehr bezahlen“, stellte Bürgermeister Carsten Erhardt fest. Am 15.2.2025 wird erstmals die Grundsteuer nach neuer Berechnung fällig. Bis Anfang 2025 sollen die neuen Bescheide durch das Finanzamt versendet werden. „Das wird Fragen auslösen und es wird Widersprüche geben“, ist sich der Bürgermeister sicher.

Ein Versprechen der Landesregierung

Bisher hat die Gemeinde Nordrach durch die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) jährlich rund 37.000 Euro eingenommen, bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) sind es rund 308.000 Euro. Die Gemeinden sollen durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen. „Die Gemeinde Nordrach sei gewillt, dieses Versprechen der Landesregierung einzuhalten, auch wenn es sich nur um eine Kann-Bestimmung handelt“, erklärte der Bürgermeister.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Unterharmersbach ohne Chance beim Rekordmeister
    Unterharmersbach ohne Chance beim Rekordmeister
  • 2026-2-20-NO-Narrenzunft-Bürgerversammlung-IMG-20260219-WA0003[1].jpgFoto: Narrenzunft
    Närrische Bürgerversammlung in Nordrach
  • Bei Windkraft kochen die Emotionen hoch
    Bei Windkraft kochen die Emotionen hoch

Schlagworte:
Gemeinderat Nordrach

Veranstaltungskalender für Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach

Februar 2026
MDMDFSS
       1
2 3 4 5 6 7 8
9 10 11 12 13 14 15
16 17 18 19 20 21 22
23 24 25 26 27 28  
« Jan.  März »

Zell a. H.

  • Wander- und Freizeitverein Unterharmersbach: Seniorenwanderung am 26.02.2026 ab 13:00 Uhr
  • Gesangverein Frohsinn Zell am Harmersbach: Generalversammlung am 26.02.2026 ab 19:30 Uhr
  • Kleintier­zucht­verein C 855 Zell-Unter­har­mers­bach-Nordrach: Mitgliederversammlung am 27.02.2026 ab 19:00 Uhr

Biberach

  • Gemeinde Biberach: Infoabend zur MOGENA-Förderung am 4.03.2026 ab 18:30 Uhr
  • Schwarzwaldverein – Ortsgruppe Biberach: Seniorenwanderung zum Posthörnle am 5.03.2026 ab 14:00 Uhr
  • DRK Ortsverein Biberach: Jahreshauptversammlung am 7.03.2026 ab 19:00 Uhr

Nordrach

  • Chor der Klänge lädt zur Mitgliederversammlung ein am 28.02.2026 ab 19:00 Uhr
  • Förderkreis der Grundschule Nordrach: Mitgliederversammlung am 5.03.2026 ab 18:30 Uhr
  • Trachtenkapelle Nordrach: Mitgliederversammlung am 7.03.2026 ab 18:00 Uhr

Oberharmersbach

  • Volkslieder-Singkreis Oberharmersbach: Volksliedersingen am 27.02.2026 ab 17:00 Uhr
  • Imkerverein Oberharmersbach: Locktöpfe-Aktion gegen die asiatische Hornisse am 28.02.2026 ab 9:00 Uhr
  • Miliz- und Trachtenkapelle Oberharmersbach: Mitgliederversammlung am 13.03.2026 ab 20:00 Uhr

Schulferien & Feiertage

  • Keine Termine

© 2026 Schwarzwälder Post

  • Login für Autoren
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt