Nordracher Gemeinderat beschließt die Hebesätze zur Berechnung der Grundsteuer. Verzicht auf eine Grundsteuer C. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Wie landauf, landab stand auch im Nordracher Gemeinderat das Thema Grundsteuer auf der Tagesordnung. Zunächst für ein Jahr hat das Gremium die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 490 v.H. und die Grundsteuer B auf 460 v.H. festgesetzt. Auf eine Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke wird verzichtet. Unverändert bleibt in Nordrach der Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 370 v.H.
Es gibt Gewinner und Verlierer
Grundlage für die Berechnung sind der Bodenrichtwert und die Größe des Grundstücks. Die Art und der Wert der Bebauung werden künftig in Baden-Württemberg nicht mehr berücksichtig. Dies führt dazu, dass in Zukunft Gewerbebetriebe zu den Gewinnern zählen, da in den Gewerbegebieten niedrigere Bodenrichtwerte gelten. Auch die Eigentümer einer „Millionenvilla“ werden profitieren. Zu den Verlierern zählen Grundstücksbesitzer, deren Einfamilienhäuser auf einem großen Grundstück stehen.
„Teilweise müssen die Grundstückseigentümer deutlich mehr bezahlen“, stellte Bürgermeister Carsten Erhardt fest. Am 15.2.2025 wird erstmals die Grundsteuer nach neuer Berechnung fällig. Bis Anfang 2025 sollen die neuen Bescheide durch das Finanzamt versendet werden. „Das wird Fragen auslösen und es wird Widersprüche geben“, ist sich der Bürgermeister sicher.
Ein Versprechen der Landesregierung
Bisher hat die Gemeinde Nordrach durch die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) jährlich rund 37.000 Euro eingenommen, bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) sind es rund 308.000 Euro. Die Gemeinden sollen durch die Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen erzielen. „Die Gemeinde Nordrach sei gewillt, dieses Versprechen der Landesregierung einzuhalten, auch wenn es sich nur um eine Kann-Bestimmung handelt“, erklärte der Bürgermeister.
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