Die Schulanmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/25 findet in diesem Jahr am 6. und 7. Februar 2024 in der Grundschule Nordrach statt.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Jahres
das sechste Lebensjahr vollenden. Die Anmeldepflicht besteht ebenso für die Kinder, die
im Schuljahr 2023/24 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, sowie für Kinder, die
zwar schulpflichtig, aber nicht schulfähig sind. Kinder, die bis zum 30. Juni 2025 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Reife besitzen. Die Entscheidung über eine Einschulung liegt bei der Schulleitung. Gewünschte Zurückstellungen sind bei der Anmeldung schriftlich zu beantragen. Das dazu notwendige Formular erhalten die Eltern bei der Schulanmeldung. Die Kinder sind bei der Anmeldung persönlich vorzustellen, eine Geburtsurkunde und der Masernschutznachweis sind vorzulegen.
Die Eltern der Schulanfänger wurden schriftlich informiert.
Familien mit einem schulpflichtigen Kind, die nicht angeschrieben wurden, melden sich bitte bei der Schulleitung der Grundschule Nordrach unter 07838/295.