Die Schulanmeldung der Schulanfänger in Nordrach für das kommende Schuljahr findet in diesem Jahr auf dem postalischen Weg statt. Schulpflichtig sind alle in Nordrach gemeldeten Kinder, die bis zum 31. Juli 2021 das sechste Lebensjahr vollenden.
Die Anmeldepflicht besteht ebenso für die Kinder, die im Schuljahr 2020/2021 vom Schulbesuch zurückgestellt wurden sowie für Kinder, die schulpflichtig aber nicht schulfähig sind.
Kinder, die bis zum 30. Juni 2022 sechs Jahre alt werden, können auf Wunsch der Eltern ebenfalls angemeldet werden, wenn sie die nötige geistige und körperliche Reife besitzen. Die Entscheidung über eine Einschulung trifft die Schulleitung. Anträge auf Zurückstellung müssen bei der Schulleitung gestellt werden.
Die Unterlagen zur Schulanmeldung wurden bereits an alle Eltern geschickt, die in den Unterlagen der Schule erfasst sind. Die Eltern werden gebeten, diese bis Montag, 22. Februar 2021, zurückzugeben.
Wer ein schulpflichtiges Kind hat und keinen Brief erhalten hat, meldet sich bitte in der Grundschule (Telefon 07838/295 oder per E-Mail: info@grundschule-nordrach.de).