Leserzuschriften stellen die Meinung der Leser dar. Die Redaktion behält sich das Recht der Kürzung vor und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt.
Felssicherung in Nordrach
Sinn und Unsinn – als Bürger macht man sich seine Gedanken.
Felsenbereiche nördlich Anwesen »Finkenzeller«: Zone 1 – blanker Felsrücken
Der Felsrücken zeigt ein teilweise plattiges Gestein. Bei Platten ist ein Abbruch grundsätzlich möglich. Eine gerissene Platte rutscht nicht ab, wenn diese durch eine Felskante oder Felsnase gehalten wird. Allerdings sieht der jeweils tätige Arbeiter erst nach Abbrechen, ob und wie der Untergrund gehalten hätte. Daher wird er alles lose Gestein hinunterstoßen. Muss er auch bündig stehenden Fels losmachen?
Im mittigen Bereich wurde eine Kuhle geschaffen, obwohl das Material der Kuhle unten in vielzackiges Gestein ragte. Das Material aus der jetzigen Kuhle wäre somit nicht abgebrochen. Der Überhang über der Kuhle wäre eine neue Gefahrenstelle für die Zukunft. Ein Überhang – also steiler als senkrecht – wird unten durch nichts gestützt.
Meinung zu Zone 1: Das Abbrechen von überstehendem, plattigem Gestein macht Sinn. Fraglich ist die Schaffung der Kuhle mit dem jetzt dort künstlich geschaffenen Überhang. Vielleicht wurde oder wird dieser Überhang im weiteren Verlauf mit abgebrochen, was dann Sinn für diesen Bereich insgesamt ergäbe.
Foto: Herbert BruderZone 1
Zone 2 – Im Wald sichtbare Felsen (nördlich der Zone 1)
Durch Abholzen wurde diese Felsenzone erst deutlich sichtbar gemacht. Die Felsen zeigen durch die Belegung mit Laub, Moos und Flechten, dass keinerlei Bewegung war – also keine blanke Stelle, wo ein Stein ausgebrochen wäre. Bisher lagen hier keine Steine unten.
Würde künftig doch jährlich 1 Stein abrollen, bestünde bei 31,5 Millionen Jahressekunden in 1 Sekunde eine Gefahr für einen dann zufällig die Falllinie kreuzenden Fußgänger oder Zweiradfahrer. Davon abzuziehen wäre dann noch derjenige, der den Stein bemerkt und ausweicht. Bei einem Pkw entstünde Sachschaden. Von diesen bewachsenen Felsen geht augenscheinlich wirklich keinerlei Gefahr aus.
Fazit zu Zone 2: Diesen Felsenbereich gegen Felsabsturz zu sichern erscheint somit übertrieben. Wenn man mit den hier angelegten Risikomaßstäben z. B. in der Schweiz deren hohe Bergflanken über Straßen gegen Felsabbruch sichern würde, wäre die Schweiz wahrscheinlich pleite.
Dem Vernehmen nach soll es für die jetzige Felssicherung in Nordrach Gutachten geben, die – wohl auch für diese Felsenzone – eine Felsabbruchgefahr konstatieren. Wenn bei einem solchen »Risikoobjekt« mittels eines Gutachtens ein »Zwangsautomatismus« für eine Auftragsvergabe mit dem Ergebnis des Griffs in die Steuerkasse ausgelöst werden kann, dann sollte das Verfahren dringend einer Überprüfung unterzogen werden – am besten unter Einbindung des Staatsanwalts. Der müsste den Prozess haftungsrechtlich bewerten.
Sofern die Beschäftigung aufgebauter Felssicherungskapazitäten der Grund ist, eine Materialschlacht auch an solchen »Risikostellen« zu veranstalten, wäre es zur Vermeidung von unnötigem CO2 Ausstoß angebrachter, den Arbeitern direkte Unterstützung zu zahlen, dann halt ohne Profit für den Unternehmer.
Herbert Bruder,
Nordrach
Foto: Herbert BruderZone 2




