Einstimmig stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einer Änderung des Bebauungsplanes „Untere Mühle“ zu.
Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Untere Mühle“ in Prinzbach liegt ein Bauantrag für ein Wohngebäude mit Garage vor. Um die planungsrechtliche Grundlage für den Bauantrag zu schaffen, muss der aus dem Jahre 1978 stammende Bebauungsplan geändert werden. So wurde im Entwurf das Baufenster an den Bestand angepasst und nach Nordosten hin erweitert. Auch die Anzahl der Vollgeschosse wurde neu geregelt. Waren bisher zwingend nur eingeschossige Gebäude möglich gewesen, sollen künftig auch zweigeschossige Häuser auf dem Areal möglich sein. Zusätzlich wurde die Mindestdachneigung von 48 auf 40° gesenkt und der Entfall der Firstrichtung beim Hauptgebäude beschlossen.
Klaus Beck, Ortsvorsteher in Prinzbach, informierte, dass sich auch der Ortschaftsrat mit dem Bauantrag beschäftigt hat und einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss für den Gemeinderat gefasst hatte.
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