Keine neuen Investitionen, aber Schuldenabbau

Die Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Zell am Harmersbach (mit den Gemeinden Biberach, Nordrach und Oberharmersbach) fokussiert sich im Haushaltsjahr 2025 auf den Erhalt seiner Infrastruktur und tilgt weiter Schulden.

Am Mittwoch hat die Verwaltungsgemeinschaft Zell am Harmersbach (VVG) in Biberach den Eigenbetriebsplan für das Jahr 2025 vorgestellt. Fast 922.000 Euro sollen vor allem in die Instandhaltung und den Betrieb der Abwasserinfrastruktur fließen.

Keine neuen Schulden

Den größten Teil macht die Betriebskostenumlage (die Kosten, die alle beteiligten Gemeinden für die Nutzung und den Betrieb der gemeinsamen Einrichtung tragen müssen) für den Abwasserzweckverband Kinzig- und Harmersbachtal aus (711.800 Euro, Vorjahr: 725.800 Euro). Für die Unterhaltung der Verbandssammler sind 53.200 Euro vorgesehen. Der Rest verteilt sich auf Posten wie die Unterhaltung des Pufferbeckens auf der Gemarkung Unterentersbach, Stromkosten oder bilanzielle Abschreibungen. Investitionen sind im kommenden Jahr keine vorgesehen.
Ins Jahr 2025 wird die VVG mit Schulden in Höhe von gut 1,16 Millionen Euro gehen. Ein wichtiger Punkt des Plans ist deshalb die Schulden zu tilgen, ohne neue Kredite aufzunehmen. Die Schulden sollen um circa 83.000 Euro reduziert werden, was den finanziellen Druck der Folgejahre erleichtern wird. Die Netto-Abschreibungen, also der Wertverlust von Anlagen über die Zeit, übersteigen die benötigten Finanzmittel zudem nächstes Jahr laut Plan um gut 26.500 Euro. Die Gemeinden haben sich darauf geeinigt, diesen Überschuss in die Rücklage zu packen. Mit dem Geld soll bei einem im Jahr 2026 fälligen Darlehen, das noch zu einem Zinssatz von 0,001 Prozent abgeschlossen worden war, eine Sondertilgung geleistet werden.

Investition in Kooperationen

Außerdem finanziert Zell am Harmersbach kommendes Jahr einige Projekte direkt aus dem Haushalt der Stadt. Es geht um 50.000 Euro für die Aktualisierung und Digitalisierung des Flächennutzungsplans, 7.000 Euro sind für eine Klausurtagung und die Betreuung interkommunaler Kooperationen vorgesehen, und 25.000 Euro werden in die Vorbereitung einer Machbarkeitsstudie für ein neues interkommunales Gewerbegebiet investiert. Diese Kosten werden nicht über den allgemeinen Haushalt der Verwaltungsgemeinschaft abgerechnet, sondern direkt nach einem Schlüssel, der sich nach der Einwohnerzahl richtet, auf die beteiligten Gemeinden umgelegt. Dabei werden von Biberach rund 19.975 Euro, von Nordrach etwa 10.544 Euro und von Oberharmersbach circa 12.971 Euro als Beitrag erwartet.

Planungen für Gewerbe­gebiet „Am Erlenbach“

Auch für das interkommunale Gewerbegebiet „Am Erlenbach“ in Unterentersbach sind finanzielle Planungen in Gang. Die Unterhaltungskosten für das Gebiet betragen insgesamt 7.990 Euro. Von den Gemeinden Biberach, Nordrach und Oberharmersbach wird erwartet, dass sie jeweils 13,33 Prozent dieser Kosten tragen, was 1.065 Euro pro Gemeinde entspricht. Zudem werden die steuerlichen Einnahmen nach Abzug der Gewerbesteuerumlage auf 152.944 Euro geschätzt. Auch hier werden die genannten Gemeinden jeweils mit 13,33 Prozent beteiligt, was einem Betrag von 20.387 Euro pro Gemeinde entsprechen würde.

Aktualisierung des Flächennutzungsplans

Bei der Aktualisierung des Flächennutzungsplans gibt es eine kleinere Verzögerung. Zells Bürgermeister Pfundstein erklärte, dass er eigentlich geplant hatte, verschiedene Angebote zur Auftragsvergabe der Planungsleistungen für die anstehende Aktualisierung zu präsentieren. Leider seien diese jedoch noch nicht verfügbar. Die Angebote würden bis Ende der nächsten Woche erwartet.

Als Lösung schlug Pfundstein vor, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Dies würde es der Verwaltung ermöglichen, rasch zu handeln, sobald die Angebote eintreffen. Er betonte, dass im Bereich der Planungshonorare wenig Spielraum besteht und sicherte zu, das wirtschaftlichste Angebot zu wählen.

Anschluss wird möglich

Als nächstes stand der Grundsatzbeschluss für den Kanalanschluss der Ortsteile Emmersbach und Schönberg auf der Tagesordnung. Er wurde einstimmig positiv beschieden. Es ging um die grundsätzliche Entscheidung, ob und wie diese Gebiete an das bestehende AZV-Kanalnetz angeschlossen werden sollen. Bürgermeister Jonas Breig erläuterte das Vorhaben, das die Zustimmung der VVG als Eigentümerin des bestehenden Schmutzwasserkanals zum Anschluss voraussetzt. Das Projekt betrifft die Ortsteile Schönberg/Kinzigblick, Schlossberg (Gemeinde Seelbach) und Emmersbach (Gemeinde Biberach). Die Maßnahmen sollen den Anschluss für rund 120 Personen an die AZV-Kläranlage in Biberach schaffen, wobei gleich weitere Infrastruktur für Frischwasser, Strom und Glasfaser mitverlegt werden sollen. An den Abwasserkosten und Investitionskosten des AZV soll sich die Gemeinde Seelbach nach einem Schlüssel der anzuschließenden Einwohner finanziell beteiligen.

Baurecht: Was ein Bürger wissen wollte

Bürgerfrageviertelstunden sind in Sitzungen der Verwaltungsgemeinschaft eigentlich nicht vorgesehen. Am Mittwoch hatte Zells Bürgermeister Günter Pfundstein dennoch einen Bürger zu Wort kommen lassen. Der pensionierte Finanzbeamte brannte unter anderem das Baurecht unter den Fingernägeln. Der Bürger fand, die Verwaltungsgemeinschaft sei der richtige Ansprechpartner, schließlich sei sie auch einmal der Baubehörde wegen gegründet worden. Politisch gewollt, schickte er voran, werde beim Bauen stärker auf Nachverdichtung und die Bebauung innerörtlicher Grundstücke gesetzt. Doch hier zeige sich, dass die oft uralten Bebauungspläne nicht besonders praktikabel seien und viele Befreiungen von Regeln beantragt würden. Er fragte, was die Gemeinden dazu beitragen könnten, die Baugenehmigungsverfahren zu verschlanken und wie man dazu kommen könnte, das in ähnlichen Fällen ähnlich entschieden werde. Pfundstein betonte, dass ein neues Gesetz auf dem Weg sei und sich vieles noch in der Klärung befinde. Er versicherte, dass das Baurechtsamt darauf achte, einheitliche Maßstäbe anzuwenden.