Die Gemeinde Biberach bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die die Briefwahlunterlagen für die Gemeinderatswahl bereits erhalten haben, diese zu überprüfen. Auf Grund einzelner Rückmeldungen besteht die Möglichkeit, dass die Unterlagen eventuell nicht vollständig sein könnten.
Aus dem Rathaus heißt es, einzelne Bürgerinnen und Bürger hätten dem Wahlamt zurückgemeldet, dass in den Briefwahlunterlagen zur Gemeinderatswahl nicht alle drei Stimmzetteln der Parteien beziehungsweise Wählvereinigungen für die Gemeinderatswahlen enthalten waren. Die Ursache werde im Haus aufgearbeitet. Bereits gepackte und noch nicht versendete Briefwahlunterlagen wurden erneut kontrolliert.
Persönliche Information folgt
Damit alle bisherigen Briefwähler direkt und persönlich informiert sind, wird das Wahlamt außerdem alle potenziell Betroffenen (162 Briefwähler) persönlich anschreiben. Das entsprechende Schreiben wird heute, Freitag, 24. April 2024, durch die Verwaltung in die Briefkästen eingeworfen.
Alle zukünftigen und nicht persönlich angeschriebenen Briefwähler können von vollständigen Unterlagen ausgehen. Nichtsdestotrotz bittet die Verwaltung, die Unterlagen immer auf Vollständigkeit zu prüfen, so wie es auch auf dem entsprechenden Merkblatt zur Gemeinderatswahl steht.
Unterlagen unvollständig? Das sollten Sie tun
Wer unvollständige Briefwahlunterlagen (fehlender Stimmzettel) erhalten hat, den bittet die Verwaltung, diese bis zum Freitag vor der Wahl (7. Juni 2024) im Bürgerservice zu den Öffnungszeiten des Rathauses komplettieren zu lassen.
Es ist ebenfalls möglich, sich die fehlenden Stimmzettel zusenden zu lassen, nach tele fonischer Meldung unter 07835/636543 zu den Dienstzeiten oder per E-Mail an wahlen@biberach-baden.de.
Mehrfach-Abgabe macht die Stimmen ungültig!
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass Stimmabgaben mit mehr als drei Stimmzetteln sowie mehrfachen Stimmzetteln eines oder mehreren Wahlvorschlägen grundsätzlich ungültig sind.
Schon abgestimmt trotz fehlender Stimmzettel? Möglichkeit zur Korrektur
Nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Ortenaukreis besteht für die Briefwähler, welche bereits ihre Stimmen per Briefwahl abgegeben und denen nicht alle drei Stimmzettel zur Verfügung gestanden haben, die Möglichkeit, (nur) für die Gemeinderatswahl ihre Stimmabgabe zu korrigieren. Diese Möglichkeit wird nur den persönlich angeschriebenen Briefwählern eingeräumt.
Hierzu können die entsprechenden Briefwähler sich bei Bedarf beim Wahlamt mündlich oder schriftlich melden.
Merkblatt erklärt notwendige Schritte
Sie können dann im Rathaus in einer Wahlkabine ihre Wahl korrigieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass sie ihre vollständigen Kommunalwahlunterlagen zurückerhalten inklusive aller notwendigen Unterlagen zur Gemeinderatswahl. Der gelbe Wahlschein und der grüne Stimmzettelumschlag für die Kreistagswahl bleiben unberührt. Ein Merkblatt erklärt die notwendigen Schritte.
Nicht betroffen: Europa-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen
Die Europa-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen, die ebenfalls am 9. Juni stattfinden, sind nicht betroffen.
Korrekten Lieferumfang prüfen
Das Wahlamt bittet alle Wahlberechtigten, die bereits er haltenen Briefwahlunterlagen möglichst zeitnah auf Vollständigkeit zu überprüfen. Korrekterweise müssen für die Gemeinderatswahlen drei eosinrote Stimmzettel (zusätzlich zum Merkblatt) enthalten sein: ein Stimmzettel für jeden Wahlvorschlag der Freien Wähler Biberach (FWB), der Christlich Demokratischen Union (CDU) und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Bereits abgestimmt?
Zum aktuellen Stand (23. Mai 2024, 14 Uhr) sind 20 Wahlbriefe eingegangen. Neun Wahl berechtigte haben von sich aus auf fehlende Stimmzettel bei der Briefwahl zur Gemeinderatswahl aufmerksam gemacht. Diese haben den fehlenden Stimmzettel im Nachhinein von der Verwaltung erhalten.
Bei Unsicherheiten steht allen Wahlberechtigten das Wahlamt gerne zur Verfügung.