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Ortenau | 6.05.2024

Beleuchtung von Fassaden verboten

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Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg verbietet die Fassadenbeleuchtung. Das Ziel: die Licht verschmutzung reduzieren. Foto: BUND/B. Heinz
von Schwarzwälder Post

Seit drei Jahren sind die BUND-Nachtretter*innen landesweit unterwegs mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren.

Die Botschaft ist leicht zu vermitteln: Indem man nachts unnötige Beleuchtung ausschaltet, leistet man einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz und spart sogar noch Geld dabei.

Anfang letzten Jahres hat auch die Landesregierung zum Schutz der Biodiversität nachgelegt. Das NatSchG Baden-Württemberg verbietet seitdem die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen. Galt dies bisher nur für Gebäude „in öffentlicher Hand“, betrifft es jetzt auch gewerbliche und private Gebäude sowie die Kirchen. „Das Verbot nach § 21 NatSchG gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist“, heißt es im Naturschutzgesetz.

Was Lichtverschmutzung macht

Die Lichtverschmutzung rückt immer mehr in den Fokus von wissenschaftlichen Untersuchungen. Dabei zeigt sich auf erschreckende Weise, welchen großen Einfluss sie auf die biologische Vielfalt, unsere Ökosysteme und auf die Gesundheit von uns Menschen hat. Das betrifft ausnahmslos alle Arten, sowohl die nachtaktiven, denen die Nacht gestohlen wird, als auch die tagaktiven, denen die Ruhephasen und Rückzugsorte fehlen.

Alles Leben auf diesem Planeten habe sich an den Tag-Nacht-Rhythmus angepasst, der über Jahrmillionen der Evolution so unverändert berechenbar war wie keine andere Umweltbedingung. Zuviel künstliches Licht bringe die Lebewesen deshalb aus dem Takt. Außerdem werde durch überflüssige Beleuchtung immens viel Energie vergeudet – auch in Zeiten der LEDs, sagt der BUND.

Der BUND bittet die Bevölkerung, die Gewerbebetriebe und die Kirchengemeinden deshalb, sich an die neuen Vorgaben zu halten und dabei zu helfen, die Lichtverschmutzung in den Kommunen zu reduzieren.

Die Nachtretter www.bund- bawue.de/nachtretter, bund.heidelberg@bund.net.

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BUND

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  • Wander- und Freizeitverein Unterharmersbach: Winterwanderung bei Schonach am 22.02.2026 ab 11:00 Uhr

Biberach

  • Schwarzwaldverein – Ortsgruppe Biberach: Seniorenwanderung zum Posthörnle am 5.03.2026 ab 14:00 Uhr
  • DRK Ortsverein Biberach: Jahreshauptversammlung am 7.03.2026 ab 19:00 Uhr
  • Turnverein Biberach: Mitgliederversammlung am 13.03.2026 ab 19:00 Uhr

Nordrach

  • Trachtengruppe Nordrach: Generalversammlung am 20.02.2026 ab 19:30 Uhr
  • Gemeinderat Nordrach: Gemeinderatssitzung am 23.02.2026 ab 19:00 Uhr
  • Chor der Klänge lädt zur Mitgliederversammlung ein am 28.02.2026 ab 19:00 Uhr

Oberharmersbach

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