• Kontakt
  • Anmelden

Schwarzwälder Post

  • Startseite
  • Sport
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
    • Veranstaltung anmelden
Ortenau | 6.05.2024

Beleuchtung von Fassaden verboten

Foto:
Das Naturschutzgesetz Baden-Württemberg verbietet die Fassadenbeleuchtung. Das Ziel: die Licht verschmutzung reduzieren. Foto: BUND/B. Heinz
von Schwarzwälder Post

Seit drei Jahren sind die BUND-Nachtretter*innen landesweit unterwegs mit dem Ziel, die Lichtverschmutzung durch unnötige nächtliche Beleuchtungen zu reduzieren.

Die Botschaft ist leicht zu vermitteln: Indem man nachts unnötige Beleuchtung ausschaltet, leistet man einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz und spart sogar noch Geld dabei.

Anfang letzten Jahres hat auch die Landesregierung zum Schutz der Biodiversität nachgelegt. Das NatSchG Baden-Württemberg verbietet seitdem die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen. Galt dies bisher nur für Gebäude „in öffentlicher Hand“, betrifft es jetzt auch gewerbliche und private Gebäude sowie die Kirchen. „Das Verbot nach § 21 NatSchG gilt im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr soweit dies nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder der Betriebssicherheit erforderlich oder auf Grund einer Rechtsvorschrift vorgeschrieben ist“, heißt es im Naturschutzgesetz.

Was Lichtverschmutzung macht

Die Lichtverschmutzung rückt immer mehr in den Fokus von wissenschaftlichen Untersuchungen. Dabei zeigt sich auf erschreckende Weise, welchen großen Einfluss sie auf die biologische Vielfalt, unsere Ökosysteme und auf die Gesundheit von uns Menschen hat. Das betrifft ausnahmslos alle Arten, sowohl die nachtaktiven, denen die Nacht gestohlen wird, als auch die tagaktiven, denen die Ruhephasen und Rückzugsorte fehlen.

Alles Leben auf diesem Planeten habe sich an den Tag-Nacht-Rhythmus angepasst, der über Jahrmillionen der Evolution so unverändert berechenbar war wie keine andere Umweltbedingung. Zuviel künstliches Licht bringe die Lebewesen deshalb aus dem Takt. Außerdem werde durch überflüssige Beleuchtung immens viel Energie vergeudet – auch in Zeiten der LEDs, sagt der BUND.

Der BUND bittet die Bevölkerung, die Gewerbebetriebe und die Kirchengemeinden deshalb, sich an die neuen Vorgaben zu halten und dabei zu helfen, die Lichtverschmutzung in den Kommunen zu reduzieren.

Die Nachtretter www.bund- bawue.de/nachtretter, bund.heidelberg@bund.net.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • 2025-10-27-GB-bia- Eis gegen Heiss Serrer-und-SP DiskussionsteilnehmerFoto: Inka Kleinke-Bialy
    Klimawandel ist spürbar wie nie
  • 2025-11-7-ZE-bia-2. Teil-Verein für Implosionsforschung-SP 2_ EdelwassergerätFoto: Inka Kleinke-Bialy
    Wie die Beobachtung von Forellen…
  • 2025-10-27-BI-ga- Helferfest der Kirchengemeinde IMG_0637Foto: Gisela Albrecht
    Helferfest der Biberacher Kirchengemeinde

Schlagworte:
BUND

Veranstaltungskalender für Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach

November 2025
MDMDFSS
      1 2
3 4 5 6 7 8 9
10 11 12 13 14 15 16
17 18 19 20 21 22 23
24 25 26 27 28 29 30
« Okt.  Dez. »

Zell a. H.

  • Wander- und Freizeitverein Unterharmersbach: Stadtführung in Freiburg am 15.11.2025 ab 9:00 Uhr
  • Gemeinderat Zell am Harmersbach: Gemeinderatsitzung am 17.11.2025 ab 18:30 Uhr
  • Grüne Liste Zell am Harmersbach: Stammtisch am 20.11.2025 ab 19:00 Uhr

Biberach

  • Bildungswerk Biberach: Adventsbasteln für Kinder am 19.11.2025 ab 15:00 Uhr

Nordrach

  • Freundeskreis Nordrach Nidernai: Mitgliederversammlung am 15.11.2025 ab 10:00 Uhr
  • Gemeinderat Nordrach: Gemeinderatsitzung am 17.11.2025 ab 19:00 Uhr
  • Seniorennachmittag im Bürgerhaus am 19.11.2025 ab 14:00 Uhr

Oberharmersbach

  • TCO lädt zum Hunderte-Turnier ein am 15.11.2025 ab 19:00 Uhr
  • DJK Oberharmersbach: Sporttag am 16.11.2025 ab 14:00 Uhr
  • Senioren unternehmen Rundwanderung in Ortenberg am 20.11.2025 ab 13:00 Uhr

Schulferien & Feiertage

  • Keine Termine

© 2025 Schwarzwälder Post

  • Login für Autoren
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt