Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion der CDU Ortenau fordert eine Verlängerung der Fristen für die Corona-Schlussabrechnung. In einer Pressemitteilung bemängelt der Kreisvorsitzende Hannes Grafmüller, dass die Bewilligungsstellen der Länder seit Jahresanfang regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen anfordern würden.
Die Einreichungsfrist am 31. März 2024 werde nach Einschätzung der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) nicht reichen, um die geforderten Abrechnungen pünktlich einzureichen.
Dazu erklärt er: „Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen sind bereits jetzt am Bürokratie-Limit. Die kurzen Fristen bei den CoronaSchlussabrechnungen sind nicht zu halten. Der Zeitdruck erhöht die Fehlerwahrscheinlichkeit und das Haftungsrisiko.“ Der Verband fordere das Bundeswirtschaftsministerium daher auf, die Einreichungsfrist bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. So könnten zudem in der Sache ungerechtfertigte Rückforderungen, die nur durch versäumte Fristen entstehen, vermieden werden.
Kritisch sieht die MIT auch den Prüfungsansatz: „Die Tiefe der Prüfung und die kurzen Fristen stehen in keinem Verhältnis. Es wäre besser, nicht alle Belege einzufordern, sondern die bei der Prüfung risikoorientiert vorzugehen und hohe Pauschalbeträge anzusetzen“, erklärt Grafmüller.