Fußball Kreisliga C: Urteil gegen Vereine und Spieler

Das Bezirkssportgericht Offenburg hat in einem Spruchkammerverfahren zu den Vorkommnissen nach Spielende beim Verbandspiel der Kreisliga C, SV Zunsweier – FC Ankara Gengenbach 2, vom 30. Oktober 2022, ein umfangreiches Urteil gesprochen.

Der SV Zunsweier wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro und der FC Ankara Gengenbach zu einer Geldstrafe von insgesamt 300 Euro, jeweils wegen Ausschreitungen und Vernachlässigung der Platzdisziplin durch vereinseigene Zuschauer, verurteilt.

Ein Spieler von Ankara Gengenbach wurde mit einer Sperrstrafe von 15 Monaten wegen Tätlichkeit belegt. Beim SV Zunsweier darf ein Spieler, ebenfalls wegen Tätlichkeit, für sieben Monate nicht am Spielbetrieb teilnehmen.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.