Mit der »Alarmstufe II« wird es für ungeimpfte Ortenauer ungemütlicher: Weil der Kreis als »Hotspot« gilt, herrscht für sie nachts Ausgangssperre.
In Baden-Württemberg gelten seit dem heutigen Mittwoch schärfere Regeln, um die Corona-Pandemie einzudämmen. So dürfen in Stadt- und Landkreisen, die über einer Sieben-Tage-Inzidenz von 500 liegen, Unge-impfte von 21 bis 5 Uhr nicht mehr ohne triftigen Grund auf die Straße, teilt das Sozialministerium am Dienstagnach-mittag mit. Betroffen davon ist demnach auch der Ortenaukreis: Hier liegt die Inzidenz seit Montag deutlich über der 500er-Marke – aktuell gar bei 564,1. Wer nicht genesen oder geimpft ist darf nachts also nur noch für den Weg zur Arbeit, den Besuch von Ehe- oder Le-benspartnern und für die Teilnahme an Versammlungen und für Sport im Freien raus. In »Hotspots« gilt durch die »Alarmstufe II« außerdem noch 2G für Einzelhandel und Märkte.