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Lahr | 18.11.2020

Unlautere Telefonwerbung und Widerrufsrecht von Privatpersonen

E-Werk Mittelbaden betreibt keine Telefonwerbung für seine Produkte

von Schwarzwälder Post

Aus gegebenem Anlass warnt das E-Werk Mittelbaden vor gesetzeswidriger Telefonwerbung im Zusammenhang mit dem Wechsel des Energieversorgers.

Dabei fragt die anrufende Person zunächst nach der Zählernummer und dem Jahresverbrauch, um dann anschließend für den Fall eines Versorgerwechsels »traumhafte« Einsparbeträge von bis zu mehreren 100 Euro pro Jahr zu versprechen. Nicht selten erklären die anrufenden Personen, »im Auftrag« des örtlichen Energieversorgers tätig oder sogar Mitarbeiter(in) des örtlichen Energieversorgers zu sein.

Tatsache dazu ist, dass das E-Werk Mittelbaden keine Telefonwerbung für seine Produkte betreibt, Dritte nicht mit Telefonwerbung beauftragt hat oder beauftragen wird und die von Dritten am Telefon versprochenen Einsparbeträge grundsätzlich nicht das Geringste mit der Wahrheit zu tun haben. Oftmals sind die Jahresstromkosten eines Haushalts nach einem Versorgerwechsel aufgrund eines solchen Telefonats sogar deutlich höher als bisher.

Deshalb rät das E-Werk Mittelbaden im Einklang mit Verbraucherschutzverbänden dazu, bei solchen Werbeanrufen kritisch zu sein: Zunächst sollte nach dem Namen des anrufenden Unternehmens, dem Vor- und Nachnamen der anrufenden Person, dem Produkt, um das es geht, und der Telefonnummer der anrufenden Person gefragt und all dies notiert werden. Auf keinen Fall sollte während einer solchen Telefonwerbung die eigene Zählernummer mitgeteilt oder gar am Telefon mündlich ein Vertrag abgeschlossen werden. Vielmehr sollte nach einem solchen Telefonanruf zunächst einmal in aller Ruhe geprüft werden, ob das am Telefon gemachte Angebot für einen Versorgerwechsel seriös ist und die dort gemachten Angaben der Wirklichkeit entsprechen.

Und ganz wichtig zu wissen: Verbraucher haben bei Abschluss eines Vertrags mit einem neuen Versorger per Gesetz ein Widerrufsrecht mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen. Diese Widerrufsfrist beginnt nicht bereits am Tag des mündlichen Vertragsabschlusses am Telefon, sondern erst dann, wenn der Verbraucher vom neuen Versorger eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hat, in der Regel also erst mit dem Erhalt der Vertragsunterlagen per Post. Nicht selten entspricht eine solche Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Vorgaben, so dass dann sogar eine Widerrufsfrist von mehr als einem Jahr gilt.

Sehr gerne steht das E-Werk Mittelbaden für Rückfragen bezüglich solcher Werbeanrufe im Zusammenhang mit einem Versorgerwechsel unter der Telefonnummer 07821/280-821 zur Verfügung und kann über deren Seriosität aufklären und Hilfe, zum Beispiel bei Vergleichsrechnungen, geben.

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Schlagworte:
E-Werk Mittelbaden Lahr

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