• Kontakt
  • Anmelden

Schwarzwälder Post

  • Startseite
  • Sport
  • Veranstaltungen
    • Veranstaltungskalender
    • Veranstaltung anmelden
Offenburg | 14.02.2020

Windenergieanlage auf dem Kallenwald genehmigt

Das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage ist abgeschlossen

Foto:
Am Montag, 10. Februar 2020, wurde die Genehmigung für eine weitere Windenergieanlage auf dem Kallenwald übergeben (von links): Katharina Tränkle, Untere Immissionsschutzbehörde, Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, Andreas Markowsky, Ökostrom Consulting Freiburg GmbH und Klaus Preiser, Badenova. Foto: Landratsamt Ortenaukreis
von Schwarzwälder Post

Das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage auf dem Kallenwald ist abgeschlossen. Die Windenergieanlage mit der Typenbezeichnung E-141 EP 4 hat eine Gesamthöhe von 229,5 m und eine Nennleistung von 4,2 Mega-Watt.

Am Montag, 10. Februar 2020, überreichte der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises Nikolas Stoermer die Genehmigung an die Verantwortlichen der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH. »Mit 4,2 Mega-Watt handelt es sich um die derzeit leistungsstärkste Windenergieanlage in der Ortenau. Sie wird damit einen nennenswerten Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten«, so Stoermer.

Das öffentliche Genehmigungsverfahren dauerte fast 12 Monate. In den Entscheidungsprozess waren neben den betroffenen Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Biberach weitere 27 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen eingebunden. Am 12. September 2019 fand in Seelbach der öffentliche Erörterungstermin statt, bei dem die durch die Bevölkerung vorgetragenen Einwände mit den betroffenen Bürgern, dem Antragsteller und den zuständigen Fachbehörden durchgesprochen wurden. Die Ergebnisse sind in der Genehmigung dargestellt.

Die Genehmigung regelt außerdem in einer Vielzahl von Nebenbestimmungen den Bau und Betrieb der Anlage. Natur- und artenschutzrechtlichen Belangen wird mit diesen Nebenbestimmungen ebenso Rechnung getragen, wie unter anderem dem Recht der Bürger auf Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schattenwurf.

Da es sich um ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, ist der Bescheid im Rahmen einer Auslegung zu veröffentlichen. Er kann in der Zeit vom 17. Februar bis zum 2. März 2020 bei den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Biberach sowie beim Landratsamt Ortenaukreis zu den Dienststunden eingesehen werden.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • 2025-12-12-OG-Pascal Oertel- Glasfaser[72][29][68]Foto: Pascal Oertel
    Bewegung beim Glasfaserausbau in Zell a.…
  • Der SKC Unterharmersbach steht kurz vor der Herbstmeisterschaft
    Der SKC Unterharmersbach steht kurz vor…
  • 2025-12-5-OG-Veranstalter-Alpenverein_Reinhold Messner Mundologia 03Foto: Reinhold Messner / Mundologia
    Reinhold Messner: „Der Nanga Parbat hat…

Schlagworte:
Landratsamt Ortenaukreis

Veranstaltungskalender für Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach

Dezember 2025
MDMDFSS
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31    
« Nov.  Jan. »

Zell a. H.

  • DRK Ortsverein Unter- Oberharmersbach: Blutspende am 17.12.2025 ab 14:30 Uhr
  • Geschichten und Musik zum 4. Advent am 20.12.2025
  • Musikschule Offenburg: Benefizkonzert in der Evangelischen Kirche am 21.12.2025 ab 17:00 Uhr

Biberach

  • aktuell keine Termine vorhanden

Nordrach

  • aktuell keine Termine vorhanden

Oberharmersbach

  • Miliz- und Trachtenkapelle Oberharmersbach: Jahreskonzert am 26.12.2025 ab 20:00 Uhr
  • Gesangverein Frohsinn Oberharmersbach: Neujahrskonzert am 1.01.2026 ab 19:00 Uhr

Schulferien & Feiertage

  • Keine Termine

© 2025 Schwarzwälder Post

  • Login für Autoren
  • Sitemap
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Kontakt