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Zell am Harmersbach | 30.11.2018

Aus dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft:

Vier Gebiete kommen für den Bau von Windenergieanlagen in Frage

Im Nillwald, am Brandenkopf und am Kambacher Eck könnten neue Räder entstehen – 36 Gebiete wurden untersucht

von Susanne Vollrath

Am Mittwochnachmittag trafen sich die Vertreter der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft, um über (ge)wichtige Themen zu beraten und abzustimmen.

Mehr als 3,5 Kilogramm hätte die Sitzungsunterlage auf die Waage gebracht, wenn man sie ausgedruckt hätte, rekordverdächtige 731 Seiten lang. In nur 45 Minuten war die Tagesordnung abgearbeitet, was in Anbetracht der vielen Seiten ebenfalls rekordverdächtig anmutet. Die Themen, die besprochen wurden, waren jedoch schon häufiger behandelt und im Vorfeld ausführlichst bearbeitet worden, so dass im Wesentlichen nur noch über letzte Details gesprochen werden musste. Die zwei gewichtigsten Brocken hießen »Keramikareal« und »Windenergie«.

Keramikareal

Als eine reine Formalie kam erneut die »4. Änderung des Flächennutzungsplans zur Ausweisung der Sonderbaufläche »Z1« (Drogeriemarkt) und der Mischbaufläche »Z2« auf die Tagesordnung. Diesmal als Abwägungs- und Feststellungsbeschluss, der dann auch einstimmig getroffen wurde. Die Träger öffentlicher Belange waren zwischenzeitlich gehört worden, die Stellungnahmen waren ausgewertet und abgearbeitet. Einlassungen von 27 verschiedenen Behörden und anderen Institutionen waren gekommen, die teils sehr kurz gefasst, teils etwas ausführlicher waren. »Das Verfahren überholt sich selbst«, brachte Zells Bürgermeister Günter Pfundstein seine Freude zum Ausdruck, dass bereits am Tag nach der Sitzung der Drogeriemarkt eröffnet wurde. Er bedankte sich bei den anderen Gemeinden, dass sie bei der Ansiedlung mitgezogen haben.

Vier Standorte für Windkraft

Ähnlich umfangreich wie sein Titel gestalteten sich die Sitzungsunterlagen zur »Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes »Wind­energie« für die ver­einbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Biberach, Nordrach, Oberharmersbach und der Stadt Zell am Harmersbach: Entwurfsbilligung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB«. In kurze Worte gefasst: Es ging um den nächsten Schritt zur Ausweisung der Konzentrationszonen für Windkraft in der Verwaltungsgemeinschaft, der nach einstimmigem Wunsch des Gremiums gegangen werden soll. Zur Beantwortung von Fragen war Planer Fischer gekommen. Ziel dieses Teilflächennutzungsplans (TFNP) sei es, erinnerte er, zu steuern, welche Flächen überhaupt zum Bau von Windenergieanlagen infrage kommen. Der TFNP weise nun Konzentrationszonen aus, die lediglich 0,46 Prozent der Gemarkungsfläche umfassen. »Auf den Flächen können Windräder entstehen«, stellte er klar, »es muss aber nicht gebaut werden.« Aus den 36 zunächst im Gespräch befindlichen Zonen haben sich schlussendlich nur vier herauskristallisiert, die den Anforderungen entsprechen: ZEL 5 (Nillwald), ZEL 6 in Verbindung mit OBH2 (Brandenkopf), BIB6 (Kambacher Eck). Nicht zuletzt das Auerhuhn hat dafür gesorgt, dass einige Standorte rausgeflogen waren. Außerdem wurden zahlreiche Suchräume aufgrund einer erwarteten erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgeschlossen. Im Ergebnis der Gesamtabwägung sind zudem die Dinge festgehalten, die im Rahmen der weiteren Planung zu beachten sind, wie etwa naturschutzfachliche Probleme, artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial oder die Berücksichtigung der Siedlungsabstände.
Nordrachs Bürgermeister Carsten Erhardt bedauerte, dass Nordrach nun keine Flächen zur Verfügung hat und denkt zurück. Seit 2011 sei dieses Thema in Arbeit – mit einem Ergebnis, das man ähnlich im Voraus geahnt hätte.

Haushaltsplan 2019

Außerdem stand der Haushaltsplan der VVG für das nächste Jahr auf der Tagesordnung. Er umfasst 1.058.245 Euro (Vorjahr 970.816 Euro), wobei die größten Kosten traditionell für das Abwassermanagement anfallen. Mehr als 700.000 Euro beträgt die Umlage im Verwaltungshaushalt an den Abwasserzweckverband – ein Betrag mit leicht steigender Tendenz. Außerdem sind Planungskosten in Höhe von 20.000 Euro veranschlagt und 40.000 Euro für die geplante Inliner-Sanierung des Kanals in der Unterentersbacher Straße, die im nächsten Jahr in Angriff genommen werden soll.

Im Vermögenshaushalt steht nur eine Baumaßnahme. Die Restkosten für die Kanalerneuerung in der Ortsdurchfahrt Unterharmersbach sind mit 142.000 Euro beziffert, die durch eine entsprechende Kapitalumlage von den beteiligten Kommunen finanziert werden soll. Insgesamt, so rechnete Kämmerer Kammerer vor, werde die gesamte Maßnahme »Ortsdurchfahrt Unterharmersbach« die Verwaltungsgemeinschaft rund 1.960.000 Euro kosten.

In der ebenfalls vorgelegten mittelfristigen Finanzplanung der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (VVG) bleibt die Umlage für den Abwasserzweckverband in Zukunft der größte Posten. Bezüglich des angestrebten Verkaufs des Rückhaltebeckens in Unterentersbach hat sich indes noch nichts Spruchreifes entwickelt. Ursache sind die komplizierten Eigentumsverhältnisse, so dass es wohl noch eine Weile dauern wird, bis verkauft werden kann.

Der Schuldenstand der VVG sinkt, die Pro-Kopf-Verschuldung beträgt 97,92 Euro. Das Gremium verabschiedete den Haushaltsplan einstimmig.

Zum Ende der Jahresabschluss-Sitzung sprach Nordrachs Bürgermeister Carsten Erhardt der Verwaltungsgemeinschaft einen Dank aus: »Es war ein anspruchsvolles Jahr. Wir sind wieder gut für die Zukunft aufgestellt.«

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Verwaltungsgemeinschaft Zell am Harmersbach - Biberach - Oberhrmersbach - Nordrach, Windpark Kambacher Eck

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