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Biberach | 23.11.2018

Keine Blumenkästen an öffentlichen Geländern?

Straßenbauamt befürchtet Beschädigungen – Gemeinden sollen haften oder verzichten

Foto:
Schön geschmückte Geländer wie hier an der Kinzigbrücke könnten bald der Vergangenheit angehören. Foto: Technische Betriebe Biberach
von Daniel Spitz

Das Ortenauer Straßenbauamt wünscht an frisch sanierten Brückengeländern keinen Blumenschmuck mehr – außer die Gemeinden übernehmen die Haftung für Beschädigungen.

Obwohl in Anbetracht des Winters schon einige Zeit abgeräumt – war es am Montag während der Gemeinderatssitzung Ludwig Schüle doch ein Bedürfnis seinen Dank für den Blumenschmuck an der Kinzigbrücke auszu­drücken: »Danke für die schön bepflanzten Blumenkästen – das hat mir sehr gefallen«. Dirk Weise, Betriebsleiter der Technischen Betriebe, informierte in diesem Kontext, dass der Bauhof auch in der Brückenstraße ein Geländer mit Blumenkästen geschmückt hat, diese auf ­Anordnung des Straßenbauamtes jedoch wieder entfernen musste.

Zur Zeit prüft und saniert das Straßenbauamt im ge­samten Ortenaukreis verstärkt den Zustand der öffentlichen Brücken samt deren Geländer. Nach erfolgter Sanierung ist das Anbringen von Blumenkästen nicht mehr erwünscht, da hierdurch Beschädigungen am Brückengeländer befürchtet werden. Die Gemeinde müsste einen Antrag auf Gestattung beim Straßenbauamt stellen. Damit verbunden wäre aber auch die Haftung für eventuelle Schäden.

So geschehen in der Brückenstraße über den Mühlbach. »Wir hatten den Blumenschmuck keine 14 Tage angebracht, da kam schon der Anruf vom Straßenbauamt, diesen wieder zu entfernen« berichtete Dirk Weise auf Nachfrage.

Das gleiche Schicksal könnte in Zukunft die Kinzigbrücke ereilen. Sollte in den nächsten Jahren eine Sanierung erfolgen, wird auch hier Schluss mit der Blumendekoration sein. Doch so lange kann sich die Bevölkerung beim Passieren der großen Brücke noch an der Blütenpracht erfreuen.

 

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