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Anzeige, Zell am Harmersbach | 20.10.2017

Entschädigung für geleistete Pflege

von Anwaltskanzlei Gentges – Zell am Harmersbach und Nikolai Kaminski

Ein Kind, welches seine Eltern pflegt, kann eine angemessene Entschädigung für die Pflege verlangen (OLG Schleswig-Holstein – Urteil vom 22.11.2016 – 3 U 25/16).

Eines von insgesamt drei Kindern hatte seine Eltern zu Lebzeiten gepflegt. Nach dem Tod der Eltern verlangte der Sohn von seinen Geschwistern einen Ausgleich für den entstandenen Pflegeaufwand in Höhe von 40.000 Euro. Ein Gericht stellte fest, dass der Sohn die Mutter 10 Jahre lang pflegte. Die erste Instanz hatte dem Kläger 35.000 Euro zugesprochen.
Dagegen wehrten sich die Geschwister. Die Berufungsinstanz änderte das Urteil zugunsten des Klägers ab. Sie entschied, dass dem Sohn, welcher die Eltern gepflegt hatte, eine Mehrbeteiligung am Nachlass in Höhe von 40.000 Euro zustehe. Das OLG wies darauf hin, dass das Kind, welches die Eltern pflegt, dazu beiträgt, das Vermögen der Eltern zu erhalten. Wichtig ist jedoch, dass die Pflegeleistungen über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Dadurch werden die Kosten für professionelle Pflege bzw. Unterbringung gespart.

Anwaltskanzlei Gentges

Rechtsanwalt Nikolai Kaminski, Zell a. H.

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Schlagworte:
Anwaltskanzlei Gentges – Zell am Harmersbach, Grabpflege, Trauer

Veranstaltungskalender für Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach

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Zell a. H.

  • Trauercafé Lichtblick am 13.12.2025 ab 15:00 Uhr
  • Wander- und Freizeitverein Unterharmersbach: Adventswanderung zum Kuhhornkopf am 14.12.2025 ab 12:00 Uhr
  • Adventssingen in der Wallfahrtskirche am 14.12.2025 ab 17:00 Uhr

Biberach

  • Blasorchester Biberach: Festliches „Best of“-Adventskonzert am 14.12.2025 ab 17:00 Uhr

Nordrach

  • Trachtenkapelle Nordrach: am 13.12.2025 ab 18:00 Uhr
  • Gemeinderat Nordrach: berät aktuelle Themen am 15.12.2025 ab 18:00 Uhr

Oberharmersbach

  • Miliz- und Trachtenkapelle Oberharmersbach: Jahreskonzert am 26.12.2025 ab 20:00 Uhr
  • Gesangverein Frohsinn Oberharmersbach: Neujahrskonzert am 1.01.2026 ab 19:00 Uhr

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