Gemeinderat lehnt den vorgelegten Planungsentwurf ab. In einem zweiten Beschluss wurde festgelegt, dass der Investor innerhalb von zwei Monaten seine Pläne in einen konkreten Bebauungsplan überführen soll.
Zur geplanten Tiny-House-Siedlung entwickelte sich im Gemeinderat eine lange kontrovers geführte Diskussion.
Die als Kleinhaussiedlung Ittersbach bezeichnete Fläche befindet sich am nördlichen Ortsausgangs Nordrachs, ca. ein Kilometer vom Ortskern entfernt (südlich vom ehemaligen Sägewerk Spitzmüller). Es sollen dort 21 Tiny Häuser mit 25 bis 50 qm Fläche entstehen, zusätzlich ein Spa-Bereich mit 250 qm für Erholung und Gemeinschaft.
Das Nutzungskonzept bleibt flexibel: Entweder als touristische Nutzung (Vermietung an Feriengäste) oder als Festmieter-Modell (bezahlbarer Wohnraum für Mieter). Architektur und Gestaltung fügen sich behutsam in das bestehende Ortsbild ein. Nachhaltige Holzbauweise ist Kern des Projekts.
Bürgermeister Ehrhardt erklärte: „Es fehlen Übernachtungsmöglichkeiten für Touristen in Nordrach. Wir wollen hier Abhilfe schaffen.“ Gemeinderat Günter Eble berichtete, das junge Leute nach dem Auszug von zu Hause keinen günstigen Wohnraum in Nordrach finden. Die Nachfrage sei da.
Gemeinderat Michael Welle bewertete die Pläne des Investors sehr kritisch. Eine Festlegung auf die Menge der Häuser auf dem begrenzten Gebiet – „wollen wir das?“ Er fürchtete, dass hier Baurecht geschaffen werde, an das man gebunden ist. Zu Diskussionen führte auch die Parksituation für Fahrzeuge. Die Straße zwischen den Häusern ist sehr schmal, es gibt keine Parkplätze am Haus sondern einen allgemeinen Parkplatz vor der Einfahrt zur Straße – und das nicht einmal für alle Häuser. LKW dürfen die Straße nicht befahren, d.h. konkret, dass auch die Müllabfuhr nicht in die Straße fährt.
Nach zahlreichen Wortmeldungen erklärte Bürgermeister Erhardt: „Das Verfahren ist Standard: Wir informieren, was der Investor will. In einem städtebaulichen Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt werden noch Einzelheiten geklärt.“ Auch die Formulierung des Beschlussentwurfs führte zu Diskussionen. Das Gremium forderte einen neuen Beschluss: Die Ablehnung des vorgelegten Planungsentwurfs. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
In einem zweiten Beschluss wurde festgelegt, dass der Investor innerhalb von zwei Monaten seine Pläne in einen konkreten Bebauungsplan überführen soll. Dies wurde knapp mehrheitlich beschlossen (6 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen).
Information Tiny-House
Ein Tiny-House (kleines Haus) wird definiert als umbauter Wohnraum von bis zu 110m³, zwischen 15 und 45 Quadratmetern Nutzfläche, einer Ausstattung mit Küchenzeile, einem Bad- und Schlafbereich. Erforderlich ist ein Anschluss an die öffentliche Versorgung mit Strom, Wasser, Abwasser.




