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Biberach | 16.07.2025

Kanalisation muss saniert werden

von Daniel Spitz

In den nächsten Jahren muss die Gemeinde Biberach erhebliche Mittel aufwenden, um die Abwasserkanäle instand zu halten.

Biberach. Durch die Eigenkontrollverantwortung Baden-Württemberg sind die Kommunen verpflichtet, die Abwasserbeseitigungsanlagen in regelmäßigen Abständen zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanieren. Bereits im September 2023 bekam die Firma Kress GmbH aus Achern den Auftrag, das Kanalnetz großflächig zu untersuchen.
Im Zeitraum von Januar bis Juni 2024 wurden auf einer Länge von ca. 8,4 km das Kanalnetz westlich der Bahnlinie mit einer speziellen TV-Kamera befahren und untersucht. Das Areal wurde ausgewählt, da es der ältere Bestand ist. Das Gebiet östlich der Bahnlinie soll zu einem späteren Zeitpunkt überprüft werden.

Zwischenzeitlich hat das Büro Zink die Untersuchungsergebnisse ausgewertet und nach Schwere der Schäden klassifiziert. „Der Zustand des Kanalnetzes ist gut, es wurde jedoch auch Sanierungsbedarf festgestellt“ informierte Nicolas Isenmann als Fachbereichsleiter Finanzen. „Das ist ein anhaltender Prozess, der nicht enden wird“ bereitete er den Gemeinderat auf eine längerfristige Belastung der Gemeindefinanzen vor. „Das Geld ist gut in unsere Infrastruktur investiert und nicht sinnlos verbuddelt“ stellte Bürgermeister Jonas Breig fest.

Um die finanzielle Belastung zu dosieren, soll die benötigte Kanalsanierung in mehrere Abschnitte aufgeteilt werden. In der mittelfristigen Finanzplanung 2026 bis 2028 sind dafür pro Haushaltsjahr 200.000 Euro vorgesehen. Dabei kommt die Schadenspriorisierung des Ingenieurbüros zum Tragen. Begonnen wird mit den Abschnitten, an denen der größte Bedarf besteht.

Klaus Beck (CDU) begrüßte, dass durch die großflächige Befahrung nun genau nach Priorität saniert werden könne – „das spare auf Dauer Geld“. Gemeinderat Phillip Smithson (FW) fragte nach, wie solche Sanierungskosten in die Gebühren einkalkuliert werden. Nicolas Isenmann informierte, dass Unterhaltungsmaßnahmen direkt in die Gebühren einflössen. Diese würden alle drei Jahre neu berechnet. Der aktuelle Berechnungszeitraum endet zum Ende des Jahres und eine Neuberechnung sei schon beauftragt worden.

Den kompletten Bericht finden Sie in der Print-Ausgabe der Schwarzwälder-Post.

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