Die Corona-Fallzahlen nehmen zu. Damit sind auch wieder neue Regelungen in Kraft getreten.
Es gilt seit 19. Oktober die Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg. Die von den Gemeinden zuvor erlassenen, nun überholten Allgemeinverfügungen wurden aus Gründen der Rechtsklarheit und zur Vermeidung von Missverständnissen aufgehoben. Detaillierte Informationen sind im Amtsblatt vom vergangenen Freitag und auf den Homepages der Gemeinden veröffentlicht.