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Gengenbach | 15.03.2019

Rechtssicherheit geschaffen

Stadt Gengenbach und Maschinenfabrik Junker begrüßen das Urteil des VGH

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åUrteil gesprochen: Hubschrauberlandungen werden auf dem neuen Firmenareal der Maschinenfabrik Junker in Gengenbach möglich sein. Foto: Archivfoto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

In Sachen Hubschrauberlandeplatz auf dem geplanten neuen Firmenareal der Maschinenfabrik Junker in Gengenbach hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun sein Urteil gesprochen. Es hat die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg abgelehnt.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat abgelehnt, dass die Anträge der Kläger auf Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 19. April 2018 zugelassen werden.

Das heißt, das Urteil ist nun rechtskräftig und unanfechtbar.

»Der fünfjährige Schwebezustand hat nun ein Ende«, stellte Bürgermeister Thorsten Erny in seiner Pressemitteilung am gestrigen Donnerstagnachmittag fest. Er habe die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs »mit großer Freude« zur Kenntnis genommen. Bürgermeister Erny zeigte sich nach der Nachricht sehr erleichtert und sieht sich in der Vorgehensweise der Stadt Gengenbach bestätigt. Großen Respekt zollt der Bürgermeister an Fabrikant Erwin Junker, dass er die Geduld hatte, diesen Weg zu gehen und die Verzögerungen auf sich genommen hat. Der Gengenbacher Bürgermeister hatte bereits im vergangenen Jahr festgestellt, dass es keine Maßnahme ohne negative Begleiterscheinungen gebe. Aber nach einer fairen Chancen-Risiken-Abwägung sollte doch für jeden klar sein, dass die ganze Stadt mit der Ansiedlung der Firma Junker nur gewinnen könne.

Baubeginn im Jahr 2019

Auch die Firma Junker sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Es sei erfreulich, dass der VGH so zügig in dieser Angelegenheit entschieden habe, stellte Unternehmensjurist Dr. Karsten Schaumann auf Anfrage unserer Zeitung fest. Das Verwaltungsgericht in Freiburg habe sich im Mai 2018 bereits intensiv mit der Frage befasst und in seinem 34 Seiten umfassenden Urteil Stellung bezogen. Nun bestehe für die Firma Junker Rechtssicherheit in Sachen Sonderlande­platz für Hubschrauber auf dem künftigen Firmenareal.

Beim offiziellen ersten Spatenstich im Oktober 2018 hatte sich Fabrikant Erwin Junker sicher gezeigt, dass sein Unternehmen in Gengenbach »bauen und auch fliegen« werde. Er hatte für das Jahr 2019 den Baubeginn angekündigt.

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