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Zell am Harmersbach | 18.09.2024

Dr. Brigitte Stunder, Stefan Polap und Sybille Nock zu Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt

Foto:
Bürgermeister Günter Pfundstein (ganz links) und seine drei Stellvertreter in der Reihenfolge ihrer Position (von links): Dr. Brigitte Stunder (Freie Wähler), Stefan Polap (CDU) und Sybille Nock (Grüne Liste Zell). Foto: Hanspeter Schwendemann
von Schwarzwälder Post

Hannes Grafmüller zieht seine Kandidatur vor der Wahl zurück.

In geheimer Wahl wurden in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montag Dr. Brigitte Stunder (Freie Wähler), Stefan Polap (CDU) und Sybille Nock (Grüne Liste Zell) zu den Vertretern von Bürgermeister Günter Pfundstein gewählt.

Wahlvorschläge eingereicht

Zur Vereinfachung des Wahlverfahrens hatten die Fraktionen im Vorfeld ihre Wahlvorschläge eingereicht. Für die CDU stand zunächst Hannes Grafmüller als Wahlvorschlag auf der Sitzungsvorlage. Dieser zog seine Kandidatur aber zurück. Aufgrund der neuen Mehrheitsverhältnisse im Ratsgremium wolle er sich verstärkt der Fraktionsarbeit widmen, begründete Hannes Grafmüller seinen Schritt. An seiner Stelle schlug er Stefan Polap für das Stellvertreteramt vor.

In geheimer Wahl konnte Dr. Brigitte Stunder 16 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen auf sich vereinen, womit sie weiterhin 1. Bürgermeister-Stellvertreterin ist. Brigitte Stunder bedankte sich für das Vertrauen und versprach, dass sie auch in den kommenden fünf Jahren das Amt wie bisher ausfüllen werde.

Als 2. Bürgermeister-Stellvertreter wurde Stefan Polap neu in dieses Amt gewählt. Er erhielt 18 Ja-Stimmen. Im Amt bestätigt wurde Sybille Nock als 3. Bürgermeister-Stellvertreterin. Sie erhielt 15 Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen.

Mehr als eine repräsentative Aufgabe

Bürgermeister Günter Pfundstein gratulierte allen drei Stellvertretern zu ihrem Wahlergebnis, das sie jeweils in geheimer Wahl erzielt haben und bedankte sich bei Dr. Brigitte Stunder, Stefan Polap und Sybille Nock für ihre Bereitschaft, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Der Bürgermeister betonte, dass die Stellvertreter-Aufgabe weit über repräsentative Pflichten hinaus gehe. Im Verhinderungs- oder Krankheitsfall seien diese unterschriftsberechtigt, müssten die Amts geschäfte führen und die Verantwortung nach außen tragen.

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