Wenn in gut einer Woche das neue Schuljahr startet, ist am Bildungszentrum Ritter von Buss und an der Grundschule Unterharmersbach die Schulkindbetreuung gesichert. Der Zeller Gemeinderat hatte in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause die Richtlinien neu beschlossen.
Die Neuordnung der Schulkinderbetreuung ist notwendig geworden, da zuvor am Bildungszentrum und an der Grundschule Unterharmersbach uneinheitliche Regelungen galten. Im Vorfeld der Beratung im Gemeinderat hatte es seitens der Elternschaft erheblichen Diskussionsbedarf gegeben. Kritisiert wurde, dass ein zuvor „funktionierendes System“ nun geändert werde. Dabei ging es den Elternvertretern um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verlässliche Grundschule
An beiden Zeller Schulen wird allen Schülern eine verlässliche Grundschule vor und nach dem Unterricht geboten. Bürgermeister Pfundstein informierte über das Ergebnis einer Umfrage unter den Eltern. Demnach wird ab dem neuen Schuljahr für 14 Schüler am Bildungszentrum das Betreuungsangebot in Anspruch genommen. Ab dem Jahr 2026 hat der Gesetzgeber einen Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen vorgegeben.
Für das Betreuungsangebot werden Gebühren erhoben. Diese betragen je nach Modul, das in Anspruch genommen wird, zwischen 38 Euro und 70 Euro. Es gibt eine Zweitkind-Regelung. Das dritte Kind ist entgeltfrei.
Es muss nachgeschärft werden
Bei der Aussprache im Ratsgremium signalisierte Gemeinderat Simon Esslinger seine Zustimmung zur Sitzungsvorlage. Er sehe aber keine Verbesserung, sondern eher eine Verschlechterung. „Es muss nochmals nachgeschärft werden“, stellte Esslinger als Forderung in den Raum, damit ein Modell gefunden werde, das den Kindern und Familien entgegenkomme. Für seinen Wortbeitrag erhielt er von den anwesenden Elternvertreterinnen zustimmenden Applaus.
Auf Anfrage aus dem Gremium bestätigte Hauptamtsleiter Ulrich Reich, dass die Stadt Zell genügend Personal habe, um die Betreuung sicherstellen zu können. Es werde aber weiterhin Personal gesucht, möglichst mit pädagogischem Hintergrund.
Ein bedarfsorientiertes Konzept erstellen
„Die Situation hat sich entspannt“, so die Einschätzung von Gemeinderat Hannes Grafmüller. Gleichzeitig forderte er, dass bei künftigen Veränderungen die Eltern frühzeitig in die Beratungen mit einbezogen werden. Grafmüller forderte das Zusammenwirken von Schulamt, Stadt und Eltern. Ziel müsse ein bedarfsorientiertes Konzept sein.
In der Sitzungsvorlage der Verwaltung war die Einschränkung vorgesehen, dass die Betreuung erst angeboten wird, wenn die Teilnehmerzahl mindestens fünf Kinder beträgt. Auf Antrag aus dem Ratsgremium wurde diese Klausel gestrichen. Mit großer Mehrheit, bei einer Enthaltung, wurden die neuen Richtlinien für die Schulkindbetreuung vom Gemeinderat beschlossen. Für die Grundschule Unterharmersbach haben sich dadurch keine Veränderungen ergeben.