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Zell am Harmersbach | 2.07.2021

Rund um Steuerfragen, Recht und Versicherungen

Rechtsstaat in Dauer-Quarantäne

Plädoyer für ein konsequentes Einstehen für unsere grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte

von Michael Hug

»Bleiben Sie gesund!« hat sich als neuer Abschiedsgruß eingebürgert wie die neue Begrüßung und Verabschiedung per Ellbogen, Faust oder Fuß. »Bleiben Sie gleichzeitig auch wachsam und wehren Sie sich gegen den Abbau ihrer Freiheitsrechte!« möchte man gerne hinzufügen. Jeder Anwalt hat einen Eid geleistet, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren.

Daher halte ich nach mehr als einem Jahr andauernden weitreichenden Einschränkungen von Grundrechten wie Freizügigkeit, Bewegungs-, Versammlungs-, Religions- und Berufsfreiheit durch einschneidende Maßnahmen wie Lockdowns, Geschäfts- und Schulschließungen, Veranstaltungs- und Versammlungsverbote, Ausgangssperren, Maskenpflicht, Abstandsgebote und Kontaktverbote folgende Anmerkungen für geboten: Sind Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nur noch bloße Störfaktoren und beliebige Manövriermasse?

Lange Zeit wäre es undenkbar gewesen, dass wir einmal die diktatorischen Lockdown-Maßnahmen der Chinesen übernehmen werden. Die Grundrechte sind als nicht entziehbare Abwehrrechte gegen staatliche Einwirkungen konzipiert. Das Grundgesetz kennt eigentlich keinen Ausnahmezustand außer im Verteidigungsfall.

Von der Politik wird schon wieder munter über die Wiederbelebung der Bundesnotbremse wegen «Corona-Mutanten« diskutiert, wobei die 7-Tages-Inzidenz Ende Juni gerade einmal 5,2 betragen soll. Fast unbemerkt hat der Bundestag kurz vor Mitternacht, in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause, getarnt in einem Antrag zum Stiftungsrecht, die Möglichkeit geschaffen, Corona-Maßnahmen mit Grundrechtseinschränkungen, um ein Jahr zu verlängern, und zwar unabhängig von der Feststellung einer epidemischen Lage!

Ferner ist die Corona-Arbeitsschutz-VO bis zum 10. September 2021 nochmals verlängert worden. Ministerpräsident Kretschmann hat vor Kurzem vorgeschlagen, dass der Staat noch drastischer als bisher in Grundrechte eingreifen dürfen soll und notfalls das Grundgesetz hierzu geändert werden müsse.

Aufgrund vieler Ungereimtheiten und Widersprüchen besteht Anlass, an dem offiziellen Corona-Narrativ zu zweifeln. Die Corona-Erkrankung, die an eine mittelschwere Grippe erinnert, und mit schweren Symptomen verbunden sein kann, was für Risikogruppen gefährlich sein kann, aber bei Millionen Menschen in Deutschland keine nachweisbaren Spuren hinterlässt, scheint politisch missbraucht zu werden.

Es muss die berechtigte Frage erlaubt sein, ob es nur um Gesundheitsschutz vor »Corona« oder »Mutanten«, oder auch um andere Ziele geht. Laut Europäischer Kommission soll die Covid-19-Pandemie noch mindestens bis 2023 andauern.

Die Verschuldung mit Corona als Steilvorlage nimmt bedrohliche Ausmaße an (Euro 750-Milliarden-EU-Corona-Wiederaufbaufonds, allein in Deutschland 189,2 Milliarden Euro Ende 2020). Einige Experten haben den Zusammenbruch unseres Finanzsystems schon vor Corona prophezeit. Während das Vermögen der Superreichen 2020 um 3.900 Milliarden USDollar auf 12.000 Milliarden US-Dollar angewachsen ist, sterben durch die von der Politik angeordneten Lockdowns und Zwangsmaßnahmen täglich 6.000 bis 12.000 Menschen an Hunger!

Eine Welle von Insolvenzen und das Verschwinden vieler kleinerer Unternehmen ist zu erwarten. Es dürfte nicht nur um die Sorge um Gesundheit gehen, sondern auch um die Gier nach Reichtum, Monopolen und Macht. Wenn gesellschaftliche Risikoszenarien wie Corona von den Medien massenmanipulativ inszeniert werden, erzeugen sie verständlicherweise in der Bevölkerung panische Angstreaktionen. Es gibt allerdings eine große Diskrepanz zwischen der medialen Darstellung und der erlebten Wirklichkeit. In unserer näheren Umgebung, in der Nachbarschaft, im Freundes- und Bekanntenkreis können wir keine massenhaften schweren Erkrankungen und Todesfälle feststellen. Wir hätten wohl ohne die Darstellungen in den Medien und ohne Anordnung der Maskenpflicht von einer Pandemie nichts gemerkt.

Insbesondere die Bilder aus Kliniken wie in Wuhan und Bergamo, die um die Welt gingen, haben eine Akzeptanz für harte Maßnahmen bewirkt. Damit wurde die Angst vor einer angeblich totbringenden Seuche als Schreckensszenario in unsere Köpfe und Herzen implantiert.

Seit 2001 gab es Pandemie-Planspiele und Krisenübungen, zuletzt noch im Oktober 2019 unter Beteiligung von WEF, Weltbank, China, EU, Impfinvestoren und WHO. Die weltweite Impf-Agenda wurde bereits bei einem Treffen 2015 in Washington entworfen. Horst Seehofer hat 2010 einmal hinsichtlich der Entscheider-Netzwerke der Reichen und Mächtigen formuliert: »Die entscheiden, sind nicht gewählt, und die gewählt sind, haben nichts zu entscheiden!«

Menschen, die berechtigte kritische Fragen stellen, werden als Covidioten, Verschwörungstheoretiker oder Corona-Leugner beschimpft. Gleichzeitig erinnern die täglichen Meldungen zu den Corona-Zahlen an die Frontberichte aus dem Volksempfänger. Durch den permanenten Panik-Modus der Medien werden willkürliche Zahlenspiele mit Inzidenzwerten und hochsensiblen und störanfälligen PCR-Tests veranstaltet, wobei die übliche Sterblichkeitsrate in Deutschland unerwähnt bleibt (täglich 2.600 – 2.800, monatlich ca. 80.000, jährlich ca. 950.000 Todesfälle, davon ca. 350.000 Todesfälle wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen und ca. 100.000 Todesfälle wegen Atemwegserkrankungen und Lungenentzündungen). Die Corona-Sterblichkeit soll bei 0,15-0,25 Prozent und damit nicht höher als bei einer mittelschweren Grippeepidemie liegen. Nur 1% der Verstorbenen sollen keine ernsthaften Vorerkrankungen gehabt haben. Im Durchschnitt sollen Corona-Patienten im Pandemiejahr 2020 nur 4 % der Intensivbelegungen in den Krankenhäusern ausgemacht haben. 90% der Menschen sollen keine oder geringe Symptome gehabt haben.

Eine evidenzbasierte Rechtfertigung der staatlichen Eingriffe unter Gegenüberstellung der wissenschaftlichen Meinungen findet nicht statt. Wenn es sich um einen potenziell tödlichen Atemwegserreger handelt, wäre eigentlich die naheliegendste Frage, ob er natürlich entstanden ist oder versehentlich oder absichtlich freigesetzt wurde. Die Medien haben stets das Narrativ verbreitet, das Coronavirus sei auf natürlichem Wege entstanden und stamme von Fledermäusen, die in der chinesischen Stadt Wuhan auf dem Fischmarkt verkauft worden seien. Durch den Verzehr habe sich das Virus auf den Menschen übertragen. Nun ist bekannt, dass im virologischen Institut in Wuhan (WIV) die gesamte Covid-Forschung Chinas konzentriert ist. Dort befindet sich die größte Virendatenbank Asiens mit ca. 15.00 Erregerstämmen. 2015 hat man Fledermausviren bei Forschungsexperimenten genetisch so manipuliert, dass sie auch Menschen anstecken können. Sars-CoV-2 soll Anfang 2019 einsatzbereit gewesen sein.

Die Herkunft von Covid-19 aufzuklären wäre eigentlich eine lebenswichtige Angelegenheit. Da dies wohl mächtigen Interessen widerspricht, will niemand der Geschichte wirklich auf den Grund gehen.

Die in einem Rechtsstaat wichtige Gewaltenteilung mit einer gegenseitigen Kontrolle wird durch die zunehmende Verflechtung der Gewalten immer mehr ausgeschaltet. Die Gerichte als dritte Gewalt und die als vierte Gewalt bezeichnete Presse fallen weitgehend als notwendiges Korrektiv aus und haben viel von ihrer Unabhängigkeit verloren.

Das Bundesverfassungsgericht steht unter enormem politischem Druck. Nachdem das Gericht mit Urteil vom 5. Mai 2020 Verfassungsbeschwerden gegen das Staatsanleihekaufprogramm der EZB stattgegeben hatte, hat sich die EU-Kommission eingeschaltet und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet.

Die Gerichte haben über viele Verfassungsbeschwerden zu den Corona-Maßnahmen noch nicht entschieden. Die meisten Eilverfahren waren bisher nicht erfolgreich, da die Richter eine gründliche Prüfung nur in Hauptsacheverfahren vornehmen und in Eilverfahren nicht einschreiten müssen, falls nach vorläufiger Einschätzung die Erfolgsaussichten in den Hauptsacheverfahren nicht offensichtlich oder offen sind. Dabei verweisen die Gerichte gerne auf den Einschätzungsspielraum der Regierung.

Richtigerweise müsste jede einzelne Maßnahme gegen die Infektion im Hinblick auf Nutzen und Kosten abgewogen werden einschließlich der nicht unerheblichen beeinträchtigenden Folgewirkungen und Kollateralschäden. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dürfen Maßnahmen nicht die Grenzen dessen überschreiten, was zur Verfolgung des jeweils verfolgten Ziels, Gesundheitsschutz oder Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitssystems, angemessen und erforderlich ist.

Es gibt mutige Gerichte, die die massiven Freiheitseinschränkungen nicht mehr mittragen, beispielsweise in Ecuador und Portugal und in Deutschland zuletzt das Amtsgericht Weimar (Urt. v. 11. Januar 2021), das Amtsgericht Ludwigsburg (Urt. v. 29. Januar 2021), das Familiengericht Weimar und das Familiengericht Weilheim. Bei einem Weimarer Familienrichter, der ein Urteil gegen die Maskenpflicht erlassen hatte, wurde im Anschluss hieran eine Razzia eingeleitet.

Wenn man die Corona-Politik kritisiert, muss man mittlerweile mit Strafverfolgung oder Diffamierung rechnen, ein untragbarer Zustand! Laut einer Meinungsumfrage ist knapp die Hälfte der deutschen Bevölkerung überzeugt, dass eine freie Meinungsäußerung nicht mehr möglich ist, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Wir dürfen aber nicht schweigen, wenn unsere Grundrechte unter dem Vorwand einer tödlichen Seuche beschnitten werden. Wer Rechtsstaat und Demokratie erhalten will, muss akzeptieren, dass man sich in unserer Welt jederzeit anstecken kann und dass man jederzeit erkranken und sterben kann. Ein Schutz gegen die vielfältigen allgemeinen Lebensrisiken und Krankheiten ist nicht möglich.

Der französische Dramatiker Molière soll einmal gesagt haben: »Die meisten Menschen sterben nicht an ihren Krankheiten, sondern an ihren Medikamenten.« Es ist höchste Zeit, zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung zurückzukehren.

Michael Hug, Rechtsanwalt, Zell a. H.

 

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