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Zur Anzeige »Aushang von Fabrikant Erwin Junker« in der Ausgabe 113/2019
Natürlich obliegt es jedem Unternehmer, einen Aushang in seinem Betrieb zu machen, solange er nicht gegen Recht und Ordnung verstößt. Mit diesem Aushang voller Eigenlob aber in die Öffentlichkeit zu gehen, wo die Autoindustrie in Zusammenhang mit der NS-Zeit in Verbindung gebracht wird, ist meines Erachtens kein tragbares Verhalten. Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Ausland ü̈ber unsere Autoindustrie lacht. Vorstellen kann ich mir aber, dass gelacht wird, wie der deutsche Staat lasch mit seinen Unternehmern teilweise umgeht. Gerade das Beschönigen der Abgaswerte, um wirtschaftliche Erfolge zu erzielen, setzt doch ein hohes Maß von krimineller Energie voraus. Hier erwartet doch der einfache Bü̈rger, dass auch diese kriminellen Unternehmer rechtlich zur Verantwortung gezogen werden und entsprechende Wiedergutmachung erfolgen muss. Auch als Unternehmer habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Bei dem nicht zu akzeptierenden Vergleich zur NS-Zeit möchte ich sagen, dass dieses Leid, welches aus der Generation des Aushang-Schreibers ü̈ber unser Land kam, nie vergessen werden darf.
Michael Müller,
Zell am Harmersbach