Ob Snowboard, Abfahrt oder Skilanglauf – Wintersport macht Spaß, ist aber auch riskant. Für 60.000 deutsche Schnee-Fans endet der Winter mit einem Arztbesuch, über 8.000 Pistengänger müssen sogar stationär behandelt werden. Grund genug, sich rechtzeitig und ausreichend zu versichern.
Zwei Versicherungen gehören ins Gepäck eines Wintersportlers: die private Haftpflichtversicherung und die private Unfallversicherung. Hat ein Skifahrer eine Kollision verursacht und dabei einen anderen Wintersportler verletzt, so springt die private Haftpflichtversicherung ein. Sie ersetzt finanzielle Folgeschäden des Unfallgegners bis zur vereinbarten Versicherungssumme, so die Arztkosten, Schmerzensgeld etc. Darüber hinaus wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche ab. Eine
lebenslang an den Geschädigten zu leistende Rentenzahlung kann die Schadenersatzforderungen schnell in die Höhe treiben. Die Versicherungssummen sollten deshalb ausreichend bemessen sein. Zu empfehlen sind drei bis fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Anders wirkt die private Unfallversicherung; sie schützt den Skifahrer vor den finanziellen Schäden, die ihm selbst als Folge seines Unfalls entstehen – und zwar weltweit. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Dritter beteiligt war oder ob sich der Wintersportler im Übereifer das Knie verdreht hat. Kernstück der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Sie soll im schlimmsten Fall die größten Nöte lindern, denn nicht selten droht nach schweren Sportverletzungen Arbeitsunfähigkeit. Im Schadenfall zahlt die Unfallversicherung bei Invalidität sowie Teilinvalidität eine größere Summe an den Versicherten. Zudem ersetzt sie eventuelle Bergungskosten und kann durch ein Tagegeld einen möglichen Verdienstausfall mildern. Der Leistungsumfang der privaten Unfallversicherung lässt sich aus einzelnen Bausteinen bedarfsgerecht zusammenstellen.
Natürlich schützen beide Versicherungen nicht nur gegen Risiken im Skiurlaub, sondern auch gegen Gefahren des täglichen Lebens. Vor allem die Haftpflichtversicherung gilt unter Fachleuten als unentbehrliche Police für die ganze Familie. Auch die private Unfallversicherung macht vor und nach dem Skiurlaub Sinn. Denn die gesetzliche Unfallversicherung kommt nur bei Arbeits- und Wegeunfällen auf, nicht jedoch bei Heim- oder Freizeitunfällen. Ein solcher »privater« ereignet sich in Deutschland nach Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin alle sechs Sekunden.
Zur Abrundung des Versicherungsschutzes empfiehlt die SV SparkassenVersicherung allen Winterurlaubern eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Diese ersetzt nicht nur die Behandlungskosten im Ausland, sondern auch einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport nach Hause.




