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Oberharmersbach | 15.11.2017

Einstimmiges Votum des Oberharmersbacher Gemeinderats:

Nein zur Windkraft auf dem Täschenkopf

Sieben Quelleinzugsgebiete befinden sich im Bereich der geplanten Konzentrationszone – Oberharmersbach darf nicht von Windrädern auf beiden Talseiten umzingelt werden

Foto:
Auf dem Täschenkopf könnte eine Konzentrationszone für weitere Windkraftanlagen ausgewiesen werden (graue Fläche Mitte). Allerdings liegen hier auch acht Quellgebiete. Die Eigentümer haben bei der Gemeinde schriftlichen Einspruch eingereicht, da sie ihre Wasserversorgung gefährdet sehen. Foto: Grafik: Gemeinde Oberharmersbach
von Hanspeter Schwendemann

Die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans »Windenergie« für die Verwaltungsgemeinschaft stand im Mittelpunkt der öffentlichen Gemeinderatssitzung am Montagabend. Der Rat stimmte der Erweiterung der Planfläche »OHB 2« im Bereich Brandenkopf/Nill zu. Ein einstimmiges »Nein« gab es gegen Windkraftanlagen auf dem Täschenkopf.

Auf dem Täschenkopf könnte eine Konzentrationszone für weitere Windkraftanlagen ausgewiesen werden (graue Fläche Mitte). Allerdings liegen hier auch acht Quellgebiete. Die Eigentümer haben bei der Gemeinde schriftlichen Einspruch eingereicht, da sie ihre Wasserversorgung gefährdet sehen.
Am Nillkopf liegen auf Zeller und Oberharmersbacher Gemarkung drei Plangebiete für mögliche Windkraftanlagen. Hier stimmte der Gemeinderat am Montag zu. Für zwei Anlagen laufen hier bereits die Baumaßnahmen.

»Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 zehn Prozent der benötigten Energie aus Windkraft zu erzeugen«, erläuterte Bürgermeister Siegfried Huber. Dazu müssten 1200 Windkraftanlagen entstehen. Seit dem Jahr 2011 laufen Planverfahren, wo im Land Windkraftanlagen entstehen können. Von ursprünglich 36 möglichen Standorten im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach seien nun noch sieben »Konzentrationszonen« übriggeblieben, informierte Bürgermeister Huber.

Quelleigentümer haben schriftlichen Einspruch eingereicht

Eine dieser Zonen liegt auf dem Täschenkopf. Das 16 Hektar große Plangebiet ist aber nicht nur für die Windkraft geeignet, sondern zugleich das Wasserreservoir für mehrere Höfe. Insgesamt acht Einzelquellfassungen sind um den Täschenkopf angesiedelt. Auch das Wasserschutzgebiet für die Jauschbachquellen und damit die öffentliche Wasserversorgung sind von den Windkraftplanungen tangiert.
Die Eigentümer der Quellen haben nun Befürchtungen, dass durch möglich massive Baumaßnamen ihre Wasserversorgung gestört werden könnte und sich sowohl die Wasserqualität als auch die Menge der Quellschüttungen deutlich verschlechtern könnten. Deshalb haben die Familien August Lehmann (Bergbauernhof), Adolf Herrmann (Unterharmersbach) sowie die Familien Gießler, Fautz und Neumayer (alle Schottenhöfen) schriftlich Einspruch gegen die Ausweisung und den Bau von Windkraftanlagen auf dem Täschenkopf erhoben.

Gleichzeitig verlangen die Quellbesitzer von der Gemeinde Oberharmersbach, dass sie die Wasserversorgung ihrer Höfe zeitlich unbegrenzt sicherstellt. Hierzu sieht sich die Gemeinde Oberharmersbach allerdings nicht in der Lage, nicht zuletzt aufgrund der Höhenunterschiede von der Tallage bis zu den betroffenen Anwesen. Der Aufwand, eine öffentliche Ersatzwasserversorgung zu den Höfen aufzubauen, sei unverhältnismäßig groß. »Dadurch entsteht durch die Windkraftplanung ein nicht einzugehendes Riskio«, lautet es in der von Bürgermeister Huber vorgelegten Beschlussvorlage, der der
Gemeinderat einstimmig folgte.

Keine Spiegelung in der Landschaft

Ein weiteres Argument gegen den Bau von Windrädern auf dem Täschenkopf ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes. Oberharmersbach dürfe nicht auf beiden Seiten des Tales von Windkraftanlagen »umzingelt« werden. Mit den bereits vorhandenen und den noch möglichen Anlagen können im Bereich Nill und Brandenkopf insgesamt sieben Wind­räder gebaut werden. Deshalb müsse die andere Talseite frei davon bleiben.

Willibald Uhl aus den Zuhörerreihen, der sich intensiv mit dem Thema Windkraftplanung befasst, verwies auf die Planungen im Elztal. Dieses Tal sei wie das Harmersbachtal nach Süden hin offen. Die Windkraftanlagen wurden auf der Ostseite zum Rohrhardsberg hin konzentriert. Dafür wurde auf die Vorrangzone Richtung Mühlenbach verzichtet, damit es keine Spiegelung im Landschaftsbild gibt. Sowohl vom Regierungspräsidium in Freiburg als auch von der Landesregierung in Stuttgart sei dieses Argument akzeptiert worden.

Ganz unabhängig von allen Argumenten sieht sich die Gemeinde Oberharmersbach in einer guten Position, da sie am Täschenkopf Eigentümerin eines Großteils der Planfläche ist. Dies betrifft sowohl die Zufahrt als auch mögliche Standorte.

Zustimmung zu OBH 2

Das Einvernehmen erteilte der Gemeinderat zur Flächen­ausweisung auf dem Nillkopf. Das Plangebiet OBH 2 ist 3,8 Hektar groß und schließt direkt an die Plangebiete der Stadt Zell an. Auf der südöstlichen Talseite könnten somit insgesamt sieben Windkraftanlagen entstehen. Zwei davon befinden sich bereits im Bau. Den von der Politik geforderten »substanziellen Beitrag« sehen die Oberharmersbacher Gemeinderäte mit den Anlagen auf Brandenkopf und Nill mehr als erfüllt an.

Die Vertreter der Gemeinde Oberharmersbach im Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft werden entsprechend der Vorgaben des Gemeinderats bei den weiteren Beratungen Position beziehen.

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Schlagworte:
Bürgerwindrad Nillkopf GmbH Fischerbach, Gemeinderat Oberharmersbach, Verwaltungsgemeinschaft Zell am Harmersbach - Biberach - Oberhrmersbach - Nordrach

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