Gemeinderat verabschiedet den Haushaltsplan für das Jahr 2026. Die Gemeinde hat mehrere Grundstücke erworben. Friedhofssatzung mit Gebührenkalkulation wird neu gefasst.
Am Montagabend kam der Gemeinderat zu seiner letzten Sitzung im Rathaus zusammen. Hauptthemen waren die Neufassung der Friedhofssatzung und die Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2026 mit Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2029.
Zu Beginn der Sitzung gab Bürgermeister Carsten Ehrhard einige Grundstückserwerbe der Gemeinde bekannt. Zum 26. November 2025 hat die Gemeinde das Gelände hinter der Hansjakob-Halle erworben; das Grundstück des ehemaligen Café Echtle und die Freifläche ringsherum; den LKW-Parkplatz der Firma Junker und den Hubschrauberlandeplatz (Bäumlesberg).
Neufassung der Friedhofsatzung mit Gebührenkalkulation
Bürgermeister Ehrhard sagte zu der Ausgangslage, dass der Kostendeckungsgrad bei Bestattungen in den letzten Jahren bei 30 Prozent gelegen habe, d.h. die Gemeinde hat 70 Prozent der Kosten getragen. Ehrhard betonte: „Als kommunaler Haushalt kann man es sich nicht mehr leisten, bei Bestattungen 70 Prozent der Kosten zu übernehmen.“ Die Gebühren sollen so erhöht werden, dass der Deckungsgrad sich spürbar verbessert. Als eine Maßnahme nannte Ehrhard, dass nicht mehr der Bauhof die Arbeiten auf dem Friedhof erledigt, sondern zukünftig eine Fremdfirma beauftragt wird. Dann habe man eine konkrete Rechnung, die man weiterleiten kann.
Die Gemeinde hat die Firma Heyder und Partner beauftragt, eine aktuelle Gebührenkalkulation zu erstellen. Das Ergebnis ist, dass die bisherigen Gebührensätze die Kosten nicht mehr ausreichend abdecken. Die Bestattungskultur ist einem stetigen Wandel unterworfen. Zwischenzeitlich ist in Nordrach die Urnenbestattung die meistgewählte Bestattungsart. Außerdem werden die Trauergemeinden tendenziell immer kleiner und auf die Nutzung der Trauerhalle wird verzichtet. Die Trauerhalle verursacht aber Kosten.
Nach kurzer Diskussion stimmte der Gemeinderat folgenden Beschlussvorschlag zu: Der Kalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebühren der Firma Heyder & Partner wird zugestimmt. Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Deckungsgrad (ca. 50 Prozent ab dem 01.01.2026 und ca. 70 Prozent ab dem 01.01.2028) wird zugestimmt. Folgende Bestattungsangebote werden aus der Satzung entfernt: Grabkammer-Reihengrabstätte, Urnenmauergrab.
Haushaltssatzung und Finanzplanung
Bürgermeister Ehrhard erklärte: „Der Haushaltsplan ist grundsolide. Wir können unsere Pflichtaufgaben erfüllen und in die Zukunft investieren.“ Der Haushalt ist genehmigungsfähig und wir können unterjährig flexibel agieren, stellte er weiter fest. Der Ergebnishaushalt weist als veranschlagtes Gesamtergebnis ein Defizit von 383.000 Euro aus. Der Finanzhaushalt hat ebenfalls einen negativen Saldo von 234.000 Euro. Erfreulich sind die Schlüsselzuweisungen, die laut Plan im Jahr 2026 1.167.000 Euro betragen. Eine Kreditaufnahme von 1.000.000 Euro ist möglich und vorgesehen.
Bürgermeister Ehrhard betonte: „Der Fokus im Jahr 2026 wird darin liegen, die bereits begonnenen Maßnahmen fertig zu stellen und nur dringende Maßnahmen neu anzugehen.“ Der Umbau des Kindergartens St. Ulrich wird mit 580.000 Euro einer der größten Positionen im Investitionsbereich sein. Dafür werden im Gegenzug Einnahmen aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 300.000 Euro sowie aus dem Landessanierungs-programm von 208.000 Euro eingeplant. Für den Breitbandausbau werden 685.000 Euro veranschlagt. Insgesamt sind für Baumaßnahmen in 2026 Kosten von 2.755.000 veranschlagt.
In 2025 wurden auch Schulden abgebaut und keine neuen Kredite aufgenommen, auch wegen Kostenverlagerungen in die Zukunft, machte Ehrhard deutlich. Der Beschlussvorschlag, die Haushaltssatzung 2026 mit dem Finanzplanungszeitraum 2027 bis 2029 zu beschließen, wurde einstimmig angenommen.
Förderung aus dem Sondervermögen des Bundes beantragt
Die Gemeinde Nordrach bewirbt sich um Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SKS)“ für die Maßnahme Ortsmitte Nordrach.
Für die Entwicklung der Ortsmitte wird ein Gesamtinvestitionsvolumen von fünf Millionen Euro zugrunde gelegt. Auf Basis der aktuellen Förderkonditionen ist von einer Förderung in Höhe von etwa 45 Prozent (ca. 2,25 Millionen Euro) aus dem SKS-Programm auszugehen. Ergänzend mit weiteren Fördermaßnahmen aus verschiedenen anderen Programmen sowie dem Ausgleichsstock wird mit weiteren 1,25 Millionen Euro gerechnet. Der daraus resultierende Eigenanteil der Gemeinde Nordrach beträgt voraussichtlich etwa 1,5 Millionen Euro. Diese Mittel sind im Haushaltsplan 2026 sowie im Finanzplan bis 2028 eingeplant.
Bürgermeister Ehrhard erklärte: „Fünf Millionen Euro sind eine Riesenmaßnahme für Nordrach, aber mit den Fördermitteln können wir etwas Großes bewirken.“ Wir haben das Grundstück hinter der Halle und jetzt die Chance, Gelder zu generieren, führte er weiter aus. Bis zum 15. Januar 2026 muss die Interessensbekundung für das Programm gemeldet sein. Der Gemeinderatsbeschluss, den Förderantrag einzureichen, erfolgte einstimmig.
Neufestsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes
Der Zinssatz wird in der Buchhaltung abgebildet und das allgemeine Procedere dazu wurde von der Buchhalterin thematisch erläutert. Der Gemeinderat fasste den Beschluss, den Zinssatz für die Verzinsung von Anlagevermögen ab dem Haushaltsjahr 2026 mit 2,7 Prozent festzusetzen. Dies wurde mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmt.




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