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Biberach | 23.04.2021

Sport- und Festhalle wird interkommunales Corona-Testcenter

Immer dienstags und freitags sind die Helfer der Blaulichtfamilie im Einsatz – Gemeindeverwaltung dankt für ehrenamtliche Hilfe

Foto:
Die Sport- und Festhalle Biberach wird zum interkommunalen Corona-Testcenter. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Schwarzwälder Post

Ab nächster Woche gibt es für Bürger*innen aus Biberach und Prinzbach, sowie auch aus den Talgemeinden Zell a.H., Oberharmersbach und Nordrach, eine weitere Corona-Testmöglichkeit.

Die Corona-Verordnung des Landes wurde mit Wirkung ab Montag, 19. März 2021, geändert. In dieser Verordnung wurden unter anderem die Testpflichten verschärft. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat sich die Gemeindeverwaltung Biberach gemeinsam mit den Mitgliedern der »Blaulichtfamilie«, bestehend aus DRK, DLRG, THW und Feuerwehr, kurzfristig abgestimmt und entschieden ein Testcenter in der Sport- und Festhalle in Biberach einzurichten.

Das Testangebot richtet sich an alle Bürger*innen aus Biberach und Prinzbach, sowie auch aus den Talgemeinden Zell a. H., Oberharmersbach und Nordrach. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich. Die Besucher*innen werden gebeten ein Ausweisdokument mitzubringen.

Die Testungen werden von geschulten Mitgliedern des DRK Ortsvereins und weiteren Personen der Biberacher »Blaulichtfamilie« durchgeführt. Die Gemeindeverwaltung Biberach sagt Danke an alle Mitwirkenden für ihren ehrenamtlichen Einsatz.

Die Testzeiten

• Dienstags: 18 Uhr bis 20 Uhr

• Freitags: 18 Uhr bis 20 Uhr

Je nach Bedarf werden diese Öffnungszeiten gegebenenfalls noch angepasst. Das Angebot des Interkommunalen Testzentrums der Verwaltungsgemeinschaft in der Schwarzwaldhalle Zell-Unterharmersbach bleibt weiterhin bestehen.

Folgendes gilt zu beachten

• Das Schnelltestangebot ist nicht geeignet für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus (Fieber, Husten, Störung des Geschmacks- und Geruchssinns) aufweisen oder die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person hatten. Diese Personen sollen sich in diesem Fall direkt an ihren Hausarzt wenden.

• In der Sport- und Festhalle gelten die üblichen Hygienemaßnahmen, wie zum Beispiel die Abstandsregelungen, die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske sowie die Händedesinfektion.

• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten testen lassen oder haben eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberichtigten mitzubringen. Das Formular ist auf der Homepage der Gemeinde Biberach erhältlich (www.biberach-baden.de).

• Fällt der Schnelltest positiv aus, muss anschließend verpflichtend ein PCR-Test bei einem Arzt durchgeführt werden und die betreffende Person muss sich sofort in häusliche Quarantäne begeben. Das Gesundheitsamt wird entsprechend informiert.

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Corona-Testcenter Biberach

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Biberach

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  • DRK Ortsverein Biberach: Jahreshauptversammlung am 7.03.2026 ab 19:00 Uhr
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Nordrach

  • Trachtengruppe Nordrach: Generalversammlung am 20.02.2026 ab 19:30 Uhr
  • Gemeinderat Nordrach: Gemeinderatssitzung am 23.02.2026 ab 19:00 Uhr
  • Chor der Klänge lädt zur Mitgliederversammlung ein am 28.02.2026 ab 19:00 Uhr

Oberharmersbach

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