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Zell am Harmersbach | 30.11.2018

SPD-Fraktion Zell nimmt Stellung zur Ortschaftsverfassung

von Ludwig Schütze

Die Fraktion der Freien Wähler hatte eine Diskussion zur Ortschaftsverfassung und damit über den Fortbestand der Ortschaftsräte in Unterharmersbach, Unter- und Oberentersbach angestoßen. Nun hat die SPD-Fraktion Zell eine erste Stellungnahme ab­gegeben.

Fraktionssprecher Ludwig Schütze erklärt, dass die SPD der politischen Diskussion in den Gremien der Ortschaftsräte und im Gemeinderat nicht vorgreifen wolle. Die Stellungnahme beschränke sich überwiegend auf die Fakten- und Rechtslage.

Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut:

Die Ortschaftsverfassung ist ein Erfolgsmodell

Die Ortschaftsverfassung ermöglicht den Ortsteilen Unterharmersbach, Unterentersbach und Oberentersbach ihre Belange in einem der Gesamtgemeinde zuträglichem Maße selbstverantwortlich zu vertreten. Sie ist die Garantie dafür, dass – insbesondere auch kleine – Ortsteile wie Oberentersbach auf jeden Fall an der politischen Willensbildung einer Gemeinde im Gemeinderat mitbeteiligt sind. Sie ermöglicht die Einrichtung einer dezentralen und bürgernahen örtlichen Verwaltung.

Die Vergangenheit in Zell a. H. hat gezeigt, dass es durch das ehrenamtliche Engagement der Ortschaftsräte und der Ortsvorsteher gewährleistet ist, dass in örtliche, sinnvolle Einrichtungen (Schulen, Sportstätten, Kindergärten, Spielplätze, Freizeitanlagen, Radfahrwege..) investiert wird und diese den Ortsteilen erhalten bleiben. Die örtlichen Vereinsstrukturen wurden und werden durch die Ortschaftsräte gestärkt. Die Politik ist bürgernah und »greifbar«. Das Wohl der Gesamtstadt wurde von den Ortschaftsräten stets im Auge behalten und bei Beschlüssen berücksichtigt.

Abschaffung der Ortschaftsverfassung

Grundsätzlich entscheidet der Gemeinderat durch entsprechende Hauptsatzungs­änderung über die Aufhebung der Ortschaftsverfassung. Der Gemeinderat kann auf Grund der Rechtslage nach § 73 der Gemeindeordnung allerdings über die Aufhebung nicht allein entscheiden, sondern seine Entscheidung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des entsprechenden Ortschaftsrates. Die Zustimmung bedarf der Mehrheit aller Mitglieder des Ortschaftsrates. Wollen die Freien Wähler die Ortschaftsverfassung aufheben, so müssen sie zunächst in den Ortschaftsräten und dann im Gemeinderat einen Antrag stellen und dafür jeweils eine Mehrheit erhalten.

Keine Gemeinde im Ortenaukreis ist bisher diesen Weg gegangen.

Ludwig Schütze,

Fraktionssprecher SPD

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