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Nordrach | 4.05.2018

Zukunft des Pflegeheims St. Georg ist ungewiss

Landesheimbauverordnung zwingt zur Unterbringung der Patienten in Einzelzimmer – Verhandlungen laufen noch – Von einer Schließung kann noch nicht gesprochen werden

Foto:
Das Median-Haus St. Georg in Nordrach ist von den Vorgaben der baden-württembergischen Landesheimbauverordnung betroffen. Die Verordnung schreibt ab dem 31.08.2019 die Unterbringung der Patienten in Einzelzimmern vor. Eine Lösung wurde noch nicht gefunden. Foto: Hanspeter Schwendemann
von Hanspeter Schwendemann

Die Kliniklandschaft in Nordrach gerät zunehmend ins Wanken. Nicht nur die RehaKlinik Klausenbach hat ihren Wegzug angekündigt. Auch die Zukunft des Pflegeheims St. Georg, das der Median-Unternehmensgruppe mit Sitz in Berlin gehört, steht aktuell vor einer ungewissen Zukunft. Grund dafür ist die vom Gesetzgeber geforderte Unterbringung der Patienten in Einzelzimmern.

Auf Anfrage unserer Zeitung erklärte Median-Unternehmenssprecherin Kerstin Schütz aus Berlin, dass das Median Haus St. Georg in Nordrach von den Vorga-ben der baden-württembergischen Landesheimbauverordnung in der Tat betroffen sei. Die Verordnung schreibt ab dem 31. August 2019 die Unterbrinung der Patienten in Einzelzimmern vor.

Doppelzimmer – die optimale Wohnform

Aus therapeutischen Gründen, erklären die Median-Kliniken, sei jedoch für das besondere Klientel im Haus St. Georg die Unterbringung in Doppelzimmern die optimale Form. Daher befinde man sich seit geraumer Zeit in Gesprächen mit den zuständigen Behörden, um eine bestmögliche Lösung für die Einrichtung zu finden. Für Median habe die optimale Versorgung der Patienten oberste Priorität. Bisher konnten bei den Gesprächen jedoch keine Ergebnisse erzielt werden, so dass noch keine Entscheidung über die Art der Weiterführung des Hauses St. Georg getroffen werden konnte.

Sprecherin Katrin Schütz entkräftet in Nordrach kursierende Gerüchte, dass eine Schließung der Einrichtung bevorstehe: »Die Gespräche mit den zuständigen Stellen dauern noch an. Leider können wir aktuell nicht absehen, bis wann wir Ergebnisse haben und welche Konsequenzen sich daraus ergeben werden. Bereits jetzt von einer Schließung zu sprechen, erachten wir als verfrüht, da wir sämtliche alternativen Optionen prüfen möchten.«

97 Bewohner leben im Haus St. Georg

Auf ihrer Homepage stellt sich das Fachpflegeheim Median Haus »St. Georg« in Nordrach als ein schönes, altes Haus in dörflicher Idylle vor. »Belebt durch ein interdisziplinäres, eng vernetztes Team. Unsere Philosophie hält uns an, die Würde und die Individualität unserer Bewohner zu achten und jedem einzelnen Bewohner Respekt und Wertschätzung entgegen zu bringen.

Ungeachtet der Einstufung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wissen wir, dass die individuelle Pflege bei Menschen mit chronisch psychischen Erkrankungen sowie langjährigen Suchtproblemen eines besonderen Einfühlungsvermögens bedarf.
Als Einrichtung, die schon lange am Standort Nordrach wirkt, sind wir eng mit dem Gemeindeleben verbunden. Unsere Bewohner sind akzeptiert und integriert. Die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Betreuern und der Einrichtung ist wichtig für das Wohlergehen unserer Bewohner. Wir unterstützen die Bewohner in der Taschengeldverwaltung, Beschaffung von Kleidung, Geschenke für ihre Angehörigen etc.«

Im Haus St. Georg leben 97 Patienten, die von 35 Mitarbeitern betreut werden. Die Nachfrage nach Pflegeplätzen in der Einrichtung ist sehr groß.

Die Landesheim­bauverordnung

Bereits im Jahr 2009 hat die damalige Landesregierung ein umfassendes Gesetz zur Gestaltung der Bau- und Raumkonzepte von Heimen erlassen. Diese müssen sich vorrangig an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität orientieren. Dies schließt das Recht auf eine geschützte Privat- und Intimsphäre der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen mit ein.

Paragraph 3 des Gesetzes schreibt unter anderem vor: Soweit Heime keine Wohnungen zur individuellen Nutzung bereitstellen, muss für alle Bewohnerinnen und Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen. Um Wünschen nach räumlicher Nähe im Individualbereich entsprechen zu können, soll ein möglichst hoher Anteil der Einzelzimmer so gestaltet werden, dass jeweils zwei nebeneinanderliegende Zimmer zu einer Nutzungseinheit zusammengeschlossen und von zwei Personen gemeinsam genutzt werden können.

Eine Übergangsfrist von 10 Jahren wurde in der Landesheimbauverordnung festgeschrieben. Diese läuft zum 31. August 2019 aus.

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Schlagworte:
Pflegeheim St. Georg

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