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Zell am Harmersbach | 9.10.2017

Verwaltungsgemeinschaft und Zweckverband wollen Eigentum neu ordnen

Abwasserzweckverband interessiert an Erwerb des Pufferbecken »Unterentersbach« – Im Verwaltungsgebiet werden zwei Messanlagen erneuert – Erstes Darlehen für Sanierung der Schmutzwasser-Hauptkanäle Unterharmersbach aufgenommen

von Ute Berger

Am Montag, 25. September, traf sich die Verwaltungsgemeinschaft zu einer außerplanmäßigen Sitzung. Die Veräußerung des Pufferbeckens »Zell-Unterentersbach« an den Abwasserzweckverband Kinzig- und Hamersbachtal wurde vorbereitet.

Warum wurde die Veräußerung beraten? Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage in Biberach endet am 31. Dezember 2018. Der Abwasserzweckverband Kinzig- und Harmersbachtal als Betreiber der Anlage ist derzeit damit beschäftigt »Hausaufgaben« zu erledigen, damit der Betrieb auch nach 2018 fortgeführt werden darf. Ein Konzept ist bereits entwickelt. Darin gewannen die Pufferbecken – es gibt zwei, eines in »Steinach-Lachen« und eines in »Zell-Unterentersbach« – an entscheidender Bedeutung.

Wem gehören die Pufferbecken? Das Pufferbecken »Zell-Unterentersbach« gehört der Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. Sie hat das Pufferbecken im »Eisensprung« auf Gemarkung Unterentersbach 2009 gebaut. Investiert wurden 629.353 Euro. Die Anlage »Steinach-Lachen«, zu der auch das Pufferbecken gehört, ist zur Hälfte Eigentum der Gemeinde Steinach und zur anderen Hälfte Eigentum des Abwasserzweckverbands.

Der Abwasserzweckverband machte der Gemeinde Steinach den Vorschlag, die dortige Anlage zu übernehmen. Im Anschluss will der Verband die Erneuerungen vornehmen, sowie zukünftig die Unterhaltung tragen. Umbau und Sanierung werden nach Schätzungen 500.000 Euro kosten.
Im Zuge dieser Überlegungen machte der Verband der Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. den Vorschlag, auch das Pufferbecken »Zell-Unterententersbach« zu erwerben. Die Absicht sei, beide Verwaltungsgemeinschaften »gleich zu behandeln«. Die neuen Eigentumsverhältnisse würden dazu führen, dass die Schlüssel, die die Kosten auf die Gemeinden und Städte verteilen, nicht angepasst werden müssen. Eine Integration des Beckens in den Verantwortungsbereich des Abwasserzweckverbands würde außerdem weitere Synergieeffekte mit sich bringen. Für die
Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. hätte die Neuregelung einen weiteren Vorteil: Der Veräußerungserlös könne geplante Darlehensaufnahmen im kommenden Jahr verringern.
Die Verwaltungsebenen und die Kommunalaufsicht halten die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse für »sinnvoll« und empfehlen sie.

In ihrer Sitzung stimmte die Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. nach Beratungen für die Veräußerung des Beckens in Unterentersbach. Als Veräußerungspreis soll der Restbuchwert dienen. Ende des Jahres liegt dieser bei 429.349 Euro. In den Beschluss, dass das Pufferbecken einschließlich der Grundstücke an den Verband veräußert werden soll, fügte der »Gemeinsame Ausschuss« den Zusatz ein, dass der Vermögensausgleich neu beraten wird, würden die Kosten für die Sanierung des Beckens »Steinach-Lachen« deutlich steigen. »Fair in beide Richtungen« sprachen sie sich einvernehmlich aus.

Weitere Beschlüsse

An den Schmutzwasser-Hauptkanälen im Verwaltungsgebiet sind Messanlagen installiert. Sie erfassen den Durchfluss. In Oberharmersbach ist zudem ein Regenmesser installiert. Die Verwaltungsgemeinschaft beschloss in ihrer Sitzung zwei in die Jahre gekommene Messanlagen – in Nordrach und Oberharmersbach – zu erneuern. Aktuell speichern die Messgeräte die erfassten Werte noch auf Disketten-Datenträger. Diese werden von einem Mitarbeiter abgeholt und in der Kläranlage Biberach aufbereitet. Mit etwa 20.000 Euro schafft die Verwaltungsgemeinschaft diesen Dienstweg ab. Die Messanlagen erhalten neue Techniken, die sie dazu befähigt, die Daten über das Mobilfunknetz an das Prozessleitsystem der Kläranlage zu senden.

Für die Sanierung der Schmutzwasser-Hauptkanäle in der Ortsdurchfahrt Unterharmersbach wurde in der Sitzung eine aktualisierte Kostenschätzung vorgelegt. Voraussichtlich werden die Brutto-Baukosten am Ende etwas über 1,8 Millionen Euro liegen. »Damit haben sich die Baukosten gegenüber der letzten Kostenschätzung vom Juni 2017 nicht verändert«, informierte das Rechnungsamt nach Auskunft des Planungsbüros.

Für das laufende Haushaltsjahr werden Baukosten in Höhe von 620.000 Euro erwartet. Dafür beschloss die Verwaltungsgemeinschaft, ein Darlehen in der Höhe von 527.000 Euro aufzunehmen. Zu der Baumaßnahme sind bisher Kosten in der Höhe von 201.405 Euro angefallen.

Im Jahr 2018 erwarten die Planer für die Sanierung der Schmutzwasser-Hauptkanäle in Unterharmersbach Baukosten in der Höhe von 1 Million Euro. Eine Darlehensaufnahme in der Höhe von 850.000 Euro plant die Verwaltungsgemeinschaft ein. Würde das Pufferbecken »Unterentersbach« veräußert werden, soll der Erlös für die Verringerung der Darlehensaufnahme in 2018 verwendet werden.

Im letzten Jahr der Realisierung, 2019, erwartet die Verwaltungsgemeinschaft Baukosten in einer Höhe von 205.000 Euro. Eine Darlehensaufnahme in der Höhe von 174.000 Euro ist vorgesehen. Insgesamt plant die Verwaltungsgemeinschaft für die Sanierung Schmutzwasser-Hauptkanäle in der Ortsdurchfahrt mit einer Darlehnsaufnahme in der Höhe von 1,55 Millionen Euro. Aus ihrem vorhandenen Vermögen werden die Gemeinden 15 Prozent der Summe einbringen.

Alle Kosten für die Schmutzwasser-Hauptkanäle werden zu einem definierten Schlüssel auf die Gemeinden verteilt: Die Gemeinde Biberach trägt 18,94 Prozent, die Gemeinde Nordrach 17,27 Prozent, die Gemeinde Oberharmersbach 19,04 Prozent und die Stadt Zell a. H. 44,75 Prozent.

 

Info

Die Aufgabe des Abwasserzweckverband »Kinzig- und Harmersbachtal« ist es, die Verbandskläranlage in Biberach und den Verbandssammler zwischen Steinach nach Biberach zu unterhalten und zu betreiben.

Der Abwasserzweckverband Kinzigtal-Harmersbachtal hat zwei Mitglieder: Die Verwaltungsgemeinschaft Haslach mit Haslach, Steinach, Fischerbach, Hofstetten und Mühlenbach und die Verwaltungsgemeinschaft Zell a. H. mit Zell a. H., Biberach, Nordrach und Oberharmersbach.

Die Verbandsversammlung besteht aus 20 Mitgliedern und setzt sich zusammen aus den neun Bürgermeistern der Mitgliedsstädte und Mitgliedsgemeinden sowie aus elf weiteren Vertretern.

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