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Oberharmersbach | 10.04.2017

Enge Kooperation unverzichtbar

Reger Erfahrungsaustausch in Sachen Wildschäden und Schutzmaßnahmen bei der Hauptversammlung der Jagdgenossenschaft

von Hermann Kornmayer

Ein Jahr nach der Jagdneuverpachtung trafen sich Grundstückseigentümer und Jagdpächter am Dienstag im Gasthaus »Freihof« zu ihrer Hauptversammlung. Neben Informationen aus der Vorstandschaft stand dabei ein reger Erfahrungsaustausch in Sachen Wildschäden und Schutzmaßnahmen im Mittelpunkt.

»Es wurden uns keine Wildschäden gemeldet«, stellte anfangs Vorsitzender Bernd Zimmermann in seinem Bericht fest. Dass es vereinzelt aber doch zu Wildverbiss in den Kulturen gekommen ist, belegte ein Landwirt, der als »Beweismaterial« dafür zwei Äste mitgebracht hatte. Der Grundstückseigentümer machte dabei dem Jagdpächter den Vorwurf, nichts gegen eine Überpopulation von Rehwild auf seiner Fläche zu unternehmen. Vorsitzender Zimmermann sicherte dem Geschädigten eine Begutachtung zu und appellierte in diesem Zusammenhang an die Jagdgenossen, bei Problemen miteinander zu reden und einvernehmliche Lösungen zu finden.

Auch Bürgermeister Siegfried Huber betonte, dass ein solcher Dialog wichtig für ein partnerschaftliches Verhältnis sei, was sich in der Vergangenheit bewährt habe. Im Hinblick auf die Erstellung des forstlichen Gutachtens 2018 sei zum Beispiel eine solch enge Kooperation unverzichtbar. So sollen die Begehungen der Flächen gemeinsam erfolgen, damit auch das Verständnis der waldbaulichen Ziele ankommt und spätere Diskussionen vermieden werden.

Für die rund 2700 Hektar jagdbare Fläche waren vor einem Jahr die neuen Verträge mit 14 Jagdpächtern abgeschlossen worden. »Von der Flächengröße her sind wir damit gut bedient«, urteilte Zimmermann, der auch auf die sogenannten Zielvereinbarungen einging, die keine Vorgaben mehr zu Abschusszahlen beinhalten. Der Abschuss soll sich stärker am Verbiss der Naturverjüngung orientieren und da es keine Obergrenzen mehr gibt, können die Jäger flexibler handeln.

Die jährliche Streckenliste bleibt allerdings bestehen, sodass die Zahl der erlegten oder verendeten Tiere nach wie vor der Unteren Jagd­behörde gemeldet werden muss. »Die Anforderungen an die Jäger durch das neue Jagdgesetz sind nicht ein­facher geworden«, stellte Zimmermann fest, weshalb die Grundstückseigentümer um Verständnis gebeten wurden.

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Jagdgenossenschaft Oberharmersbach

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