Das Unternehmen »Pflege-Ost«, das von Carolin Kühne geführt wird, vermittelt Betreuungskräfte aus Osteuropa. Das Unternehmen mit Sitz in Gengenbach steht den Kunden mit umfangreichem Wissen zur Seite.
»Ohne die vielen Betreuungskräfte aus Osteuropa wäre der Pflegenotstand in Deutschland sicher schon viel gravierender«, ist sich Carolin Kühne sicher. Die gebürtige Zellerin hat in Nordrach in der Winkelwaldklinik eine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert. Danach hat sie in Freiburg Management im Gesundheitswesen mit dem Schwerpunkt Qualitätssicherung studiert.
Seit 2015 ist Carolin Kühne in der Branche – Vermittlung von Personal aus Osteuropa – tätig (erst als Angestellte und seit 2018 selbstständig). Ihr Unternehmen »Pflege-Ost« mit Sitz in Gengenbach steht den Familien mit Fachwissen und Know-How zur Seite. Dazu gehören Beratung z.B. über Hilfsmittel oder Unterstützung bei Antragsstellung des Pflegegrades usw.
An der Seite von Carolin Kühne ist Sandra Schmid aus Biberach Teilzeit-Angestellte im Unternehmen. Sie übernimmt Kundenberatungen und ist im Außendienst tätig. Dazu gehören auch Hausbesuche bei den Kunden. »Pflege-Ost steht für familiär und persönlich«, betont Carolin Kühne.
In Corona-Zeiten gehe natürlich viel digital oder über das Telefon, berichtet Carolin Kühne. Das habe wunderbar geklappt und die »kontaktlose« Kooperation mit den Familien und den Agenturen lief problemlos und sehr effizient. Dennoch sei natürlich nach der Corona-Zeit auch weiterhin der persönliche Kontakt notwendig und wichtig, um ein vertrautes Verhältnis mit den Kunden und den Betreuungskräften aufzubauen bzw. zu erhalten.
Im Gespräch mit unserer Zeitung hat Carolin Kühne wichtige Fragen zum Thema Betreuungskräfte aus Osteuropa beantwortet:
Die Pflegeausbildung ist in Osteuropa anders organisiert als bei uns. Wie wird sichergestellt, dass die Pflegekräfte qualifiziert sind?
Die Betreuungskräfte sind kein examiniertes Pflegepersonal, deswegen verwende ich bewusst den Begriff Pflegekräfte nicht – sondern Betreuungspersonal. Denn die medizinische Versorgung wie etwa Medikamente richten oder Injektionen spritzen darf nicht von einer Betreuungskraft ausgeübt werden. Jedoch gibt es bei vielen Kooperationspartnern mittlerweile schon spezielle Schulungen zur »häuslichen Seniorenbetreuung«. Diese umfasst 200 Stunden und die Betreuungskräfte erwerben dann ihr Zertifikat zur professionellen Seniorenbetreuung.
Ebenso gibt es interne Bewertungsportale, in denen die Betreuungskräfte bewertet werden können und man die Beurteilungen der letzten Arbeitseinsätze der Betreuungskraft einsehen kann.
Kommt immer das gleiche Personal?
Zunächst ist eine ununterbrochene Betreuungsleistung gewährleistet. Verstehen sich die Betreuungskraft und die Familie gut, so kehrt die Betreuungskraft sicher gerne zurück. Ziel ist es, mit so wenig verschiedenen Kräften wie möglich zu arbeiten.
Was muss für eine Betreuerin gestellt werden?
Die Betreuerin benötigt ein eigenes Zimmer, das wohnlich, funktional und zweckmäßig eingerichtet ist. Ein freier Zugang der Betreuerin zum Badezimmer muss gewährleistet sein.
Darüber hinaus sollte ausreichend Verpflegung vorhanden sein. Eine Internetanbindung sollte eingerichtet sein. Ein TV auf dem Zimmer ist wünschenswert aber keine zwingende Voraussetzung.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten werden individuell erstellt, je nach Pflegegrad, Mobilität, Sprachkenntnissen und Anforderungsprofil an das Betreuungspersonal. In der Regel liegen die Kosten bei 2.400 Euro bis 2.600 Euro, die Sozialversicherungsbeiträge inbegriffen.
24h… Arbeitsrechtlich erlaubt?
Der Begriff 24h ist leider etwas irreführend. Selbstverständlich sind die Betreuungskräfte 24 Stunden vor Ort, leben ja auch mit im Haushalt, aber haben eine arbeitsrechtlich erlaubte 40-Stunden-Woche. Der Freizeitausgleich muss natürlich gegeben sein: Das heißt i.d.R. im Schnitt haben die Betreuungskräfte einen Sechs-Stunden-Arbeitstag. Man berechnet täglich pauschal etwa eine Stunde für die Körperpflege, ein bis zwei Stunden für die Haushaltstätigkeiten, wie waschen, putzen etc., eine Stunde für das Kochen, eine Stunde für die Einkäufe und sonstige Erledigungen und nochmal eine Stunde für die Freizeitgestaltung, wie Spaziergänge und sonstige Beschäftigungen.
Welche Garantie hat man, dass das Betreuungskonzept funktioniert?
Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass das Zusammenleben mit einer 24-Stunden-Pflegekraft funktioniert, wenn man folgende Punkte berücksichtigt: Die Bereitschaft Hilfe anzunehmen; Gewährung von Einarbeitungszeit und Unterstützung in der Anfangsphase; Die Behandlung der Betreuungskräfte mit menschlicher Wärme und Verständnis; Kompromissbereitschaft – hier treffen unterschiedliche Kulturen aufeinander; Einhaltung von Freiräumen und Freizeitregelungen in gegenseitiger Wertschätzung; Geben Sie sich und der Pflegehilfe Zeit, sich aneinander zu gewöhnen, sprachliche Barrieren zu überwinden und die Gewohnheiten und die Kultur des anderen kennen zu lernen.
Wenn die Chemie nicht passt zwischen der zu betreuenden Person und der Betreuungskraft…
Sollte die Chemie partout nicht passen, wird die Betreuungskraft ausgewechselt. Jedoch versuchen wir immer erst, vor Ort zu intervenieren und die Probleme zu erörtern.
Natürlich kann es auch passieren, dass die Betreuungskraft nicht zufrieden ist, da die Arbeitsbedingungen nicht optimal sind, dann müssen wir mit den Kunden ins Gespräch gehen und Verbesserungsvorschläge anbieten. Wenn dies dann nicht umgesetzt wird, kann die
Betreuungskraft jederzeit abreisen, sollten weiterhin schlechte Arbeitsbedingungen herrschen.
Wir stehen aber immer in engem Kontakt mit den Familien und den Betreuungskräften und versuchen mögliche Konflikte von vornherein zu unterbinden, indem wir regelmäßige Hausbesuche vor Ort anbieten.
Wie sind die Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen?
Bei uns gibt es keine langen Vertragslaufzeiten, an die Sie sich binden müssen. Sie entscheiden, wie lange die Betreuung stattfindet. Bei uns erhalten Sie volle Flexibilität. Bei einem Krankenhausaufenthalt besitzen Sie die Möglichkeit, den Vertrag zu pausieren. Eine Kündigung ist jederzeit unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist möglich. Im Todesfall endet der Vertrag automatisch nach sieben Tagen vom Todestag an. Die Verträge besitzen eine Mindestlaufzeit von vier Wochen.