Mit über 140 angemeldeten Teilnehmern gab es bei der Informationsveranstaltung der Sparkasse Haslach-Zell zum Thema Vorsorgevollmacht eine Rekordbeteiligung.
Rechtsanwältin Sabine Nold aus Haslach gab einen Überblick über das Thema. Vermögensberaterin Sabrina Kienzle von der Sparkasse gab Hinweise zum Erhalt und zur Sicherung des Vermögens im Pflegefall.
»Das Thema ist an Aktualität nicht zu übertreffen«, stellte Regionalleiter Jürgen Schmider in seiner Begrüßung fest. Sein Rat: sich frühzeitig mit dem Thema Vorsorge beschäftigen. Das Thema sei nicht nur für die ältere Generation wichtig, bestätigte Rechtsanwältin Sabine Nold. Durch einen Unfall, einen Schlaganfall oder andere gesundheitliche Gründe könnten auch jüngere Menschen plötzlich mit der Situation konfrontiert sein, dass sie nicht mehr selbst handlungsfähig sind.
»Das deutsche Recht sieht nicht vor, dass die Vorsorge automatisch auf den Ehegatten oder die Kinder übergeht. Vom Gericht werde ein rechtlicher Betreuer bestimmt«, stellte Sabine Nold klar. Um dem vorzubeugen, bedürfe es einer Vorsorgeverfügung. Diese unterteilt sich in eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und in eine Patientenverfügung.
Die Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht bezieht sich auf alle Rechtsgeschäfte und sollte der Person ausgestellt werden, der man das höchste Vertrauen entgegen bringt. Diese erstrecke sich von Gesundheitsfragen, über Aufenthalt und Wohnung bis hin zu Bestattungswünschen. Die Vorsorgevollmacht, so Rechtsanwältin Nold, gelte also über den Tod hinaus.
Formvorschriften gebe es keine, es sei aber ratsam, die Vorsorgevollmacht in Schriftform zu verfassen. Das Justizministerium Baden-Württemberg stellt eine Mustervorlagen zur Verfügung, bei der Sparkasse ist »Das Alles-geregelt-Buch« zu erhalten. Anwälte und Notare beraten.
Für Grundstücksgeschäfte bedürfe es einer notariell bestätigten Vorsorgevollmacht, informierte Sabine Nold. Ebenfalls zusätzlich sollten Kontovollmachten für die Bank erteilt werden. Sinnvoll sei es auch, mehrere Bevollmächtigte, beispielsweise die Kinder, zu benennen, so die Anwältin. Denkbar wäre, dass bei einem Unfall beide Ehepartner ihr Leben verlieren.
Auch dem Aufbewahrungsort komme eine wichtige Bedeutung zu. »Zuhause bei den wichtigen Unterlagen«, sei der bevorzugte Ort. Es gibt auch die Möglichkeit, sich beim zentralen Vorsorgeregister zu melden.
Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung ist dann notwenig, wenn ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden muss. Er wird speziell für den Fall der gerichtlichen Betreuung eingesetzt.
Die Patientenverfügung
In der Patientenverfügung werden Willensäußerungen bezüglich der medizinischen Behandlung getroffen. In Würde sterben und dabei lindernde Maßnahmen erfahren sei der Wunsch der meisten Menschen, berichtete Sabine Nold aus ihrer Berufspraxis. Sie empfahl den Zuhörern, sich medizinisch beraten zu lassen. Auch für die Patientenverfügung gebe es Mustervorlagen.
Alle ausgestellten Vorsorgevollmachten können widerrufen werden. Sowohl in ihrer Gesamtheit als auch einzeln. Selbst im Krankenhaus sei dies noch möglich, so die Fachanwältin.
Kontovollmachten und Versicherungen
»Das Leben ist nicht immer planbar«, stellte Vermögensberaterin Sabrina Kienzle von der Sparkasse Haslach-Zell fest. Sie empfahl den Zuhörern bei der Bank entsprechende Kontovollmachten zu hinterlegen.
An aktuellen Beispielen rechnete sie vor, dass im Pflegefall zwischen den gesetzlichen Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlich anfallenden Kosten deutliche Unterschiede entstehen können. Es sei möglich, diese Versorgungslücke mit entsprechenden Versicherungen zu schließen. Für eine persönliche Analyse stehen die Berater der Sparkasse und ihrer Verbundpartner zur Verfügung. Dabei sie es das Ziel, das Vermögen zu sichern und die Familie vor finanziellen Belastungen zu schützen.





