Etwa 215.000 Wahlberechtigte sind im Wahlkreis Offenburg zur Bundestagswahl aufgerufen. Die Zweitstimme hat an Bedeutung gewonnen.
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt – beim Landratsamt Ortenaukreis, das für den Wahlkreis „284 Offenburg“ zuständig ist, sind bereits alle Vorbereitungen für den Wahltag getroffen.
„Damit am Wahlabend alles klappt, waren umfangreiche Vorarbeiten erforderlich, die nun weitgehend abgeschlossen sind. Wir sind für den Wahltag gut gerüstet“, informiert Kreiswahlleiter Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises.
Wahlkreis 284
„Nachdem der Kreiswahlausschuss am 24. Januar 2025 die acht im Wahlkreis Offenburg kandidierenden Bewerberinnen und Bewerber zur Wahl zugelassen hat, haben wir die Stimmzettel drucken lassen und Anfang Februar an die 29 Kommunen im Wahlkreis Offenburg verteilt“, erläutert Georg Schrempp, Leiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes des Ortenaukreises.
Der Wahlkreis 284 teilt sich in 182 Urnenwahlbezirke auf. Hinzu kommen 73 Briefwahlbezirke. Etwa 215.000 Wahlberechtigte zählt der Wahlkreis Offenburg. Über 1.000 Helfer werden allein im Wahlkreis Offenburg am 23. Februar für die Abwicklung der Bundestagswahl ehrenamtlich im Einsatz sein.
Stimmzettel
Wie bereits bei den letzten Wahlen ist die obere rechte Ecke des Stimmzettels abgeschnitten. „Dabei handelt es sich nicht um eine Beschädigung, vielmehr dient dies Menschen mit Sehbehinderung dazu, den Stimmzettel ohne fremde Hilfe in die so genannte Blindenschablone einlegen zu können. Damit ist gewährleistet, dass auch Menschen mit Sehbehinderung vollkommen selbstständig ihr Wahlrecht ausüben können“, erklärt Schrempp.
Alle Wahlberechtigten haben zwei Stimmen
Jeder und jede Wahlberechtigte hat bei der Wahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 – wie bei den vorausgegangenen Bundestagswahlen auch – zwei Stimmen. Eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisbewerbers, auf der linken, schwarzgedruckten Hälfte des Stimmzettels sowie eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei, auf der rechten, blaugedruckten Hälfte des Stimmzettels.
„Wählende brauchen ihre Erst- und ihre Zweitstimme nicht derselben Partei geben. Sie können sich auch darauf beschränken, nur eine Stimme, sei es die Erst- oder die Zweitstimme, abzugeben. In diesem Fall zählt die jeweils nicht abgegebene Stimme als ungültig“, konkretisiert Kreiswahlleiter Stoermer.
Wahlrechtsreform
Da der Bundestag zuletzt stark angewachsen ist, soll dieser ab der Bundestagswahl 2025 verkleinert werden, indem die Zahl von 630 Mandaten nicht mehr überschritten wird. Es bleibt jedoch bei dem System der personalisierten Verhältniswahl, sodass mit der Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem eigenen Wahlkreis und mit der Zweitstimme für die jeweilige Landesliste abgestimmt werden kann.
„Neu ist, dass für die Zahl der Sitze im Bundestag künftig lediglich das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend ist.
Direktkandidaten, die über die Erststimme im Wahlkreis gewählt wurden, ziehen nur noch dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat durch das Zweitstimmenergebnis der jeweiligen Partei gedeckt ist. Insofern hat die Zweitstimme durch Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 noch an Bedeutung gewonnen“, erläutert Schrempp. Überhang- und Ausgleichsmandate gibt es im neuen Wahlrecht nicht mehr.
Ermittlung des Wahlkreisergebnisses
Das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis wird am Wahlabend im Landratsamt Ortenaukreis ermittelt. Dazu müssen die 29 Gemeinden nach der Auszählung ihr Ergebnis an die Kreisbehörde übermitteln, wo sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 18 Uhr im Einsatz sind. „Etwa gegen 19 Uhr rechnen wir mit den ersten Ergebnissen. Bis alle Meldungen eingegangen sind, wird es aber sicherlich bis 21 Uhr dauern“, erwartet Stoermer aufgrund der bisherigen Erfahrungen. „Erst danach kann das vorläufige amtliche Endergebnis für den Wahlkreis festgestellt werden“, so der Kreiswahlleiter.
Wer an schnellen Ergebnissen aus dem Wahlkreis interessiert ist, sollte am Wahlabend zwischen 19 und 21 Uhr einen Blick auf die Internetseite des Ortenaukreises unter www.ortenaukreis.de werfen.
Wahlforschung
In jeweils einem Wahlbezirk der Städte Achern und Zell a. H. sowie der Gemeinde Ottenhöfen, zwei Wahlbezirken der Stadt Oppenau sowie vier Wahlbezirken der Stadt Offenburg wird das Statistische Bundesamt gesonderte Auswertungen der Wählerstimmen vornehmen. Alle Urnenwählerinnen und -wähler in diesen Bezirken sowie die Briefwählerinnen und -wähler in jeweils einem Briefwahlbezirk der Stadt Offenburg und der Gemeinde Schutterwald erhalten einen Stimmzettel mit einem gesonderten Aufdruck. Dieser gibt Auskunft über Geschlecht und Altersgruppe der Wählerin oder des Wählers.
Zell a. H.
Hauptamtsleiter Ulrich Reich präsentiert einen Stimmzettel für die Bundestagswahl.
Sie sind am vergangenen Freitag bei der Stadt Zell eingetroffen und schon tags darauf am Samstag wurden – Dank einer Sonderschicht des Bürgerbüros – rund 1600 Wahlunterlagen an die Briefwähler versendet. Im Pandemiejahr 2021 haben rund 2100 Wahlberichtigte in Zell eine Briefwahl beantragt. Diese Zahl wird in diesem Jahr wohl nicht mehr erreicht werden. Dennoch bleibt es in der Stadt bei zwei Briefwahlbezirken für die Kernstadt und die Ortsteile.
Ansonsten sind wie Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 23. Februar auch bei der Stadt Zell getroffen. Übrigens: Wähler, die keine Briefwahl beantragten, erhalten ihren Stimmzettel direkt im Wahllokal.